International

Außenwirtschaft aktuell 8/2026

Zoll-Seminare und -Schulungen der SIHK

Unternehmensreisen

Wann? Wo? Wie? Was? / Welche Inhalte/Themen? / Anmeldemöglichkeit
06.10.2026-
09.10.2026
Markterkundungsreise: Leichtbaumaterialien Polen und Ukraine
Im Fokus dieser Reise der AHK Polen stehen innovative Leichtbaumaterialien für den nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine. Auf dem Programm stehen im Rahmen der Fachmesse KOMPOZYT-EXPO Poland Fachseminare, Unternehmensbesuche sowie physische und digitale B2B-Treffen mit polnischen und ukrainischen Akteuren, um Marktchancen frühzeitig zu identifizieren. Anmeldeschluss: 10.08.2026.
26.10.2026-
30.10.2026
Unternehmensreise nach Riga und Vilnius: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Mit dieser Reise ins Baltikum möchten wir Ihnen einen praxisnahen Einblick in die Strukturen, Potenziale und aktuellen Entwicklungen der Verteidigungsindustrie in der Region vermitteln. Auf dem Programm stehen:
  • Unternehmensbesuche bei ausgewählten Defence-Tech-Akteuren
  • Einblicke in UAV-/Drohnentechnologien, autonome Systeme, Sensorik, Cyber Security
  • Austausch mit Unternehmen, Institutionen, Akteuren aus dem Defence-Ökosystem
  • Closed-Door B2B-Matchmakings mit ausgewählten lettischen Industriepartnern
  • Teilnahme an der German-Baltic Defence Industry Conference 2026
26.10.2026-
30.10.2026

Markterkundungsreise Transport & Logistik nach Rumänien und Moldau
Diese von der AHK Rumänien im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) organisierte Reise bietet deutschen Unternehmen einen praxisnahen Einblick in den Markt sowie gezielte Möglichkeiten zum Aufbau von Geschäftskontakten vor Ort. Auf dem Programm stehen:
  • Fachworkshops zu Markt, Rahmenbedingungen und Infrastruktur
  • Individuell organisierte B2B‑Gespräche mit lokalen Unternehmen
  • Unternehmens- und Standortbesuche entlang zentraler Logistikkorridore
  • Austausch mit Institutionen und relevanten Marktakteuren
  • Direktkontakte zu Entscheidungsträgern
02.11.2026-
06.11.2026
Online-Geschäftsreise Neuseeland: Dekarbonisierung und Energieeffizienz in Industrie & Gewerbe
Die Teilnehmenden erwarten individuell zugeschnittene virtuelle B2B-Kooperationsgespräche sowie eine digitale Fachkonferenz, auf der Produkte und Lösungen einem hochrangigen neuseeländischen Publikum präsentiert werden können. Auf dem Programm der von der AHK Neuseeland und der Renac AG durchgeführten digitalen Reise stehen zudem der Auf- und Ausbau von Kontakten zu relevanten Akteuren im Bereich energieeffizienter Industrielösungen sowie die Möglichkeit zur Vorbereitung des Markteinstiegs. Anmeldeschluss: 24.08.2026.
09.11.2026-
13.11.2026
Kompakt Markterkundungsreise Mercosur
Deutsche Unternehmen haben bei dieser AHK-Reise die Möglichkeit, die Geschäftsmöglichkeiten und Marktbedingungen sowie die Besonderheiten der Mercosur-Region kennenzulernen. Die Teilnehmenden erhalten durch gezielte Vorbereitungssessions, Unternehmensbesuche, Gespräche mit lokalen Institutionen sowie den Austausch mit bereits vor Ort tätigen deutschen Unternehmen praxisnahe Einblicke in die Märkte Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays.
30.11.2026-
04.12.2026
Energie-Geschäftsreise Norwegen: Energieeffizienz im Gebäudesektor
Lernen Sie auf dieser Geschäftsreise nach Oslo potentielle Geschäftspartner kennen, präsentieren Sie Ihr Unternehmen auf einer Fachkonferenz und führen Sie individuelle B2B-Gespräche. Anmeldeschluss: 21.09.2026.

Auslandsmessen

Cosmetics & Beauty Expo Osong Korea 2026 – Geschäftschancen im koreanischen Beauty-Markt
Vom 22. bis 24. Oktober 2026 findet in Osong (Korea) die Cosmetics & Beauty Expo Osong Korea 2026 statt. Die internationale Fachmesse bietet deutschen Unternehmen die Möglichkeit, innovative K-Beauty-Produkte kennenzulernen, Geschäftskontakte zu knüpfen und an einer von der AHK Korea organisierten 1:1-B2B-Matchmaking-Konferenz teilzunehmen. Unternehmen, die sich über die AHK Korea anmelden, profitieren von attraktiven Leistungen – darunter je nach Teilnahmeform (Einkäufer, Aussteller oder Speaker) Zuschüsse zu Flug- und Übernachtungskosten sowie weitere Unterstützungsangebote.
Die Anmeldefrist endet am 31. August 2026. Ansprechpartnerin bei der AHK Korea: Jeonghee Yun, Telefon +82-2-37804-685, E-Mail: jhyun@kgcci.com, Web: https://korea.ahk.de/de.

NRW-Gemeinschaftsstände

Im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes haben Unternehmen aus NRW auf zahlreichen Messen im In- und Ausland die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu präsentieren.
Nachfolgend steht eine Auswahl der bereits terminierten und geförderten Auslandsmessen für 2027 bereit:
  • NRW-Gemeinschaftsstand auf der World Health Expo Dubai 2027 (WHX)
    Ein wesentlicher Schwerpunkt der WHX vom 25. bis 28. Januar 2027 liegt in der Medizintechnik. Die Fachmesse präsentiert eine breite Palette an medizinischen Geräten und Ausrüstungen, von hochmoderner Diagnostik bis hin zu innovativer Behandlungstechnologie. Zusätzlich werden Bereiche wie Orthopädie, Physiotherapie sowie Bedarfs- und Verbrauchsartikel für medizinische Einrichtungen abgedeckt.
  • NRW-Gemeinschaftsstand auf dem MWC Barcelona 2027
    Der MWC Barcelona vom 1. bis 4. März 2027 ist die weltweit wichtigste Messe rund um Mobilfunk und Konnektivität. Hier werden die neuesten Innovationen und Spitzentechnologien vorgestellt. Das Land Nordrhein‑Westfalen beteiligt sich bereits seit mehr als 10 Jahren am MWC und bietet Unternehmen aus NRW die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu präsentieren. Inzwischen sind alle Branchen auf dem MWC vertreten: Von Konnektivitätsanbietern bis hin zu verschiedenen vertikalen Märkten, wie zum Beispiel Industrie 4.0, Mobilität, Cybersecurity, KI, Gesundheit, Energie und mehr, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.
  • NRW-Gemeinschaftsstand auf der JEC World 2027
    Die Messe vom 2. bis 4. März 2027 in Paris bietet Teilnehmenden mit zahlreichen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Foren und Seminaren einen umfassenden Überblick über die gesamte Verbundwerkstoff- und Wertschöpfungskette – von der Rohmaterialherstellung und Verbundwerkstoffproduktion bis hin zu nachgelagerten Dienstleistungen.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht

EU verabschiedet weitere Sanktionen gegenüber Russland

Die EU hat am 23. Juli 2026 erneut ein Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.
Im Mittelpunkt stehen weitere Maßnahmen gegen russische Energieeinnahmen, zusätzliche Beschränkungen im Finanz- und Kryptosektor, neue Handelsverbote sowie eine verschärfte Bekämpfung von Sanktionsumgehungen über Drittländer. Zudem wurden 218 Personen und Organisationen neu gelistet, darunter 48 Personen und 170 Einrichtungen.
Für Unternehmen besonders relevant sind die erweiterten Import- und Exportbeschränkungen.
Neu verboten werden unter anderem Importe von Kupfer-, Nickel- und Bleierzen, Zinkprodukten, Erdalkalimetallen, Glaswaren und Autoteilen aus Russland.
Auf der Exportseite werden weitere Güter und Technologien erfasst, die für die russische Rüstungs- und Drohnenindustrie von Bedeutung sind, darunter Metallpulver, Legierungen sowie bestimmte Luftfahrt- und Drohnentechnologien.
Die Verordnung ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Dual-Use: EU-Kommission veröffentlicht nationale Kontrolllisten

Am 3. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission die neue Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten.
Der Vermerk enthält die nationale Kontrollliste Finnlands sowie einen Überblick über die nationalen Kontrolllisten der Niederlande und Spaniens. Diese sind im Vergleich zur Liste im vorherigen Vermerk vom 27. September 2024 erweitert worden.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Abschaffung der Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro

Mit der Verordnung (EU) 2026/382 wurde die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2026 unterliegen diese Sendungen grundsätzlich der Zollpflicht.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:

Abgaben für E-Commerce-Sendungen

Seit dem 1. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und einen Wert von weniger als 150 Euro haben, einem festen Zollsatz von 3 Euro. Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben.
Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind. Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 Euro in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze.
Weitere Informationen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:

EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse

Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen sind am 30. Juni ausgelaufen und zum 1. Juli durch neue Maßnahmen ersetzt worden.
Die Gesamtkontingentsmenge beläuft sich auf 18.345.922 Tonnen, aufgeteilt auf 28 Warenkategorien. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Dieser gilt zusätzlich zu den regulären Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern.
Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern. Die Kontingentsmenge wird jährlich festgelegt und gilt jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres.
Einzelheiten haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.

EU-Antidumpingmaßnahmen

  • Bestimmte Batterien mit Ursprung China
    Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
    Gegenstand der Untersuchung sind elektrische Primärelemente und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form von Rundzellen, nicht wiederaufladbar, nicht ausgebraucht. Ausgenommen sind Abfälle und Schrott sowie Teile. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 8506 10 11.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Antidumping - bestimmte Batterien mit Ursprung in China

  • Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
    Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten seit 8. Juli 2026. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 10 00 und 4011 20 10.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Antidumping - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China

  • Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China
    Am 7. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission eine Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Einfuhren von Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die festgesetzten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 4,3 und 45,3 Prozent. Derzeit läuft eine parallele Antisubventionsuntersuchung, die denselben Warensatz betrifft und im Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden soll.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit unter:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601540

  • Polymere mit Ursprung in Südkorea
    Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle bekannt. Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in Südkorea unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 eingeführt wurden.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Antidumping – Polymere mit Ursprung in Südkorea

  • Warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei
    Die Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
    Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 eingeführt wurde. Im Oktober 2025 gab die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei

EU-Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Die Europäische Union hat die ab dem 14. Dezember 2027 geltende EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation“, FLR) angenommen.
Sie sieht ein Verbot des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie ein Exportverbot in Drittstaaten vor, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das gilt auch, wenn die Zwangsarbeit in der tieferen Lieferkette festgestellt wird. Die FLR gilt weltweit, für Unternehmen jeder Größe und Branche sowie unabhängig vom Unternehmenssitz, vom Produkt und Warenwert.
Einzelheiten stehen in unserem separaten Webartikel bereit:

EUDR: Delegierter Rechtsakt zum Produktumfang und Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem

Die Europäische Kommission hat zwei Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet.
Zum einen wurde ein Delegierter Rechtsakt angenommen, der den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert. Zum anderen wurde ein Durchführungsrechtsakt verabschiedet, der die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai zunächst nur in englischer Sprache veröffentlichte aktualisierte Leitlinie zur EUDR nun in allen EU-Amtssprachen offiziell angenommen. Einige Produkte werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen, neu aufgenommen werden:
  • löslicher Kaffee,
  • bestimmte Palmölderivate,
  • gefrorene Rinderzungen.
Die neu aufgenommenen Produkte werden erst ab dem 30. Dezember 2027 den Anforderungen der EUDR unterliegen. Mit dem ebenfalls verabschiedeten Durchführungsrechtsakt werden die technischen Rahmenbedingungen für das EUDR-Informationssystem festgelegt. Das aktualisierte System sieht unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs) vor.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit:

Großbritannien: Änderungen bei Stahlschutzmaßnahmen und Zollfreigrenzen

  • Verschärfung der Stahlschutzmaßnahmen
    Das Vereinigte Königreich hat neue Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlimporten festgelegt: Die britische Regierung reduziert die zollfreien Einfuhrkontingente. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente steigt der Zollsatz von 25 auf 50 Prozent. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Die EU hat ebenfalls zum 1. Juli 2026 ihre Schutzmaßnahmen verschärft. Sie hat Kontingentsmengen reduziert und Zusatzzölle auf 50 Prozent erhöht.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Vereinigtes Königreich führt neue Stahlschutzmaßnahmen ein

  • Zollfreigrenze für Kleinsendungen soll wegfallen
    Derzeit sind Sendungen nach Großbritannien mit einem Warenwert von bis zu 135 GBP zollfrei. Die britische Regierung kündigte an, diese Freigrenze für Sendungen mit geringem Wert abzuschaffen. Die Änderung soll spätestens ab Oktober 2028 gelten.
    Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    UK schafft Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

Israel setzt nächste Stufe der Normen- und Einfuhrreform um

Israel setzt die Anfang 2025 in Kraft getretene Normen- und Importreform fort.
Grundlage bleibt die stufenweise Eingliederung von 43 EU-Regelungen in das israelische Normenwesen. Damit entfällt die Notwendigkeit, bei der Einfuhr die Konformität mit den bisher relevanten israelischen Normen nachzuweisen: Es genügt die Erfüllung der europäischen Auflagen. Seit Anfang Juli 2026 hat Israel die Reform auf weitere Produktkategorien ausgedehnt.
Die Erweiterung umfasst 49 israelische Pflichtnormen. Diese erfassen jeweils ganze, zum Teil umfangreiche Produktgruppen. Importeure dürfen das Einfuhrverfahren weiterhin im Einklang mit den bisherigen israelischen Normen abwickeln.
Aufgenommene Produkte und weitere Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

USA: Aktuelle Zollentwicklungen/Updates zu handelspolitischen Regelungen

  • USA ändert Rechtsgrundlage für Zölle
    Ab dem 24. Juli wurden die Zölle in Höhe von 10 Prozent mit neuen Section 301-Maßnahmen ersetzt. Damit bleibt die zusätzliche Belastung außerhalb von sektoralen und branchenspezifischen Maßnahmen grundsätzlich bei 10 Prozent. Konkret ist die Ausgestaltung wie folgt: Für EU-Ursprungswaren mit einem regulären US-Zollsatz von weniger als 10 Prozent wird der Section-301-Zoll so bemessen, dass die Gesamtzollbelastung aus regulärem Zoll und Section-301-Zoll 10 Prozent beträgt. Beträgt der reguläre US-Zollsatz bereits mindestens 10 Prozent, fällt kein zusätzlicher Section-301-Zoll an. Ein zusätzliches „Stacking“ mit sektoralen Section 232-Zöllen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Maßnahmen beruhen nun auf einer neuen und voraussichtlich belastbareren Rechtsgrundlage. Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit. Hier finden Sie die Produktauflistung nach US-Zolltarifnummern.
    Weitere Informationen stehen in unserem separaten Webartikel bereit:
    US-Zölle - Welche aktuellen Entwicklungen gibt es? - IHK Düsseldorf

    • Weitere Untersuchungen bleiben im Blick
      Neben den nun beschlossenen Maßnahmen laufen weitere Section-301-Untersuchungen, die künftig zu zusätzlichen Belastungen führen könnten:
      Gegenüber der Europäischen Union untersuchen die USA derzeit mögliche strukturelle Überkapazitäten und Überproduktion in verschiedenen Industriesektoren. Die EU gehört zu insgesamt 16 untersuchten Wirtschaftsräumen. Gegenüber Deutschland läuft seit dem 18. Juni 2026 eine gesonderte Untersuchung zu den aus US-Sicht zu niedrigen Erstattungs- und Verkaufspreisen für innovative Arzneimittel. Ob und in welcher Form aus diesen Untersuchungen weitere Zölle oder andere handelspolitische Maßnahmen entstehen, ist derzeit noch offen. Die Verfahren sollten daher insbesondere von Industrieunternehmen und Unternehmen der Pharma- und Gesundheitswirtschaft aufmerksam verfolgt werden.

  • Wie ist der Stand beim “Zolldeal” zwischen der EU und USA?
    Mit den Verordnungen (EU) 2026/1455 und (EU) 2026/1461 hat der Rat der Europäischen Union die im Juli/August 2025 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten vereinbarte Handelsvereinbarung umgesetzt. Kern der Vereinbarung ist der Abbau der verbliebenen EU-Zölle auf Industrieerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten. Die Einzelheiten der Handelsvereinbarung sind in den Anhängen der Verordnung (EU) 2026/1455 geregelt. Die Zollpräferenzen werden auf Waren mit einem nichtpräferenziellen Ursprung in den USA gewährt; präferenzielle Ursprungsregeln sollen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehandelt werden. Zusätzlich ist ein Direktbeförderungsnachweis erforderlich.
    Einzelheiten stehen in unserem nachfolgenden Webartikel bereit:
    US-Zölle - Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?

  • Update: USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus
    Seit dem 24. Juli 2026 sind Postsendungen, die einen Wert von 2.500 US$ nicht überschreiten und für die sogenannte informal entry berechtigt sind, über ein neues Anmeldeverfahren (postal informal entry) abzuwickeln. Gemäß 19 C.F.R. § 143.26(a) darf die Anmeldung ausschließlich vom Inhaber oder Käufer vorgenommen werden, dem die Ware in den USA zugesandt wird. Alternativ kann ein berechtigter Customs Broker die Anmeldung vornehmen. Für die Anmeldung sind bestimmte Datensätze via E-Mail an die CBP zu übermitteln.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Update - USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus

  • Update: US-Zölle für PKW, LKW, Busse, Nutzfahrzeugteile
    Sowohl für mittel- und schwergewichtige Nutzfahrzeugen (Lastkraftwagen/Lkw), Busse und deren Teile, als auch für Kraftfahrzeuge und -teile ist ein Zollausgleich möglich, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung durch das US‑Handelsministerium.
    Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
  • Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle
    CBP akzeptiert seit dem 7. Juli 2026 keine Warehouse Entries der Typen 21 und 22 mehr auf CAPE Declarations. Lageranmeldungen (Warehouse Entries), die zwischen 20. April 2026 und 6. Juli 2026 über eine CAPE Declaration eingereicht wurden und für die keine entsprechende Lagerentnahme (Warehouse Withdrawal) erfolgt ist, werden nicht mit einer Erstattung der IEEPA-Zölle liquidiert. Lagerentnahmen werden entsprechend verarbeitet, sofern die IEEPA-Zölle zum Zeitpunkt der Entnahme bezahlt wurden. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle

  • Update: Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen
    Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) führt das sogenannte eFiling-Programm zur elektronischen Übermittlung von Compliance-Zertifikaten (Certificate of Compliance, CoC) für regulierte Einfuhrgüter ein. Die erste Stufe ist zum 8. Juli 2026 in Kraft getreten. Die zweite Stufe soll am 8. Januar 2027 in Kraft treten. Dies betrifft Konsumgüter, die in eine Freizone (Foreign-Trade Zone/FTZ) importiert und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung überführt werden. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen

  • Verordnung zur Anpassung von Einfuhrzöllen und Eröffnung von Zollkontingenten veröffentlicht
    Die Verordnung 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (künftig US-VO) wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission und die USA haben sich im August 2025 im sogenannten "Turnberry-Deal" auf eine Grundsatzeinigung zur Höhe der gegenseitigen Zölle verständigt. Einzelheiten zur Anwendung der Präferenzen seit 01.07.2026 stehen auf der Webseite der Zollverwaltung bereit:
    Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika

  • USA leiten Untersuchung zu Kohle ein
    Am 29. Juni 2026 leitete der Handelsminister eine Untersuchung gemäß Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 (19 U.S.C. 1862) ein, um die Auswirkungen der Einfuhren von Kohle auf die nationale Sicherheit zu ermitteln. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Anthrazitkohle und metallurgische bituminöse Kohle als für die US-Stahlindustrie und industrielle Produktionsprozesse wesentliche Rohstoffe. Für die Zwecke dieser Untersuchung umfasst Anthrazitkohle die unter den HTSUS-Codes 2701.11.0000 (Anthrazitkohle) und 2701.12.0010 (metallurgische bituminöse Kohle) eingereihten Erzeugnisse.
    Mehr Informaitonen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    USA leiten Untersuchung zu Kohle ein

WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2026

Die WTO veröffentlichte am 29. Juni die Ausgabe 2026 der „World Tariff Profiles“, einer jährlichen Publikation, die umfassende Informationen zu Zöllen und nichttarifären Maßnahmen von über 150 Volkswirtschaften enthält.
Es handelt sich um eine gemeinsame Veröffentlichung mit dem Internationalen Handelszentrum (ITC) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Der Bericht steht bereit unter:

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit:

Länder und Märkte

EU-News auf einen Blick

  • Erleichterungen bei der A1 im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen beschlossen
    Rat und europäisches Parlament haben sich kürzlich auf eine Reform zur Vereinfachung der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der EU geeinigt. Künftig soll bei klassischen Geschäftsreisen – etwa Meetings, Kundenterminen, Messen oder Konferenzen – keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein. Gleiches gilt für kurzfristige Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen. Diese Erleichterung soll branchenübergreifend gelten, ausgenommen bleibt jedoch der Bausektor. Die Reform soll mit einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten zur Anwendung kommen. Daher ist mit diesen Erleichterungen ab Sommer 2028 zu rechnen. Mehr informationen stehen auf der Webseite des EU-Parlaments bereit:
    Council and Parliament strike provisional deal on social security coordination - Consilium

  • Europäische Kommission startet Register für den digitalen Produktpass (DPP Registry)
    Das Register stellt seit 22.07.2026 Wirtschaftsakteuren eine sichere Infrastruktur zur Registrierung digitaler Produktpässe (DPP) zur Verfügung, einschließlich der eindeutigen Kennungen und der zugehörigen Metadaten. Die Produktdaten werden dezentral von den Wirtschaftsakteuren oder DPP-Dienstleistern gehostet. Einzelheiten stehen auf der Digital Product Passport Webseite bereit.

  • EU-Umfrage: Weniger Bürokratie für Unternehmen?
    Die Europäische Kommission untersucht aktuell, wie sogenannte „Gold-Plating“-Regeln Unternehmen belasten. Gemeint sind nationale Vorschriften, die bei der Umsetzung von EU-Recht über die eigentlichen EU-Vorgaben hinausgehen – und dadurch zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen können. Gerade für KMU und Start-ups können solche Zusatzanforderungen eine echte Hürde darstellen. Mit der Umfrage möchte die EU konkrete Erfahrungen aus der Praxis sammeln und Verbesserungen im Binnenmarkt anstoßen. Die Teilnahme ist möglich bis zum 15.09.2026 und erfolgt über den nachfolgenden Online-Fragebogen (in englischer Sprache).
    Hier geht es zur Umfrage.

  • EU-Jahresbericht zum Handel mit Entwicklungsländern
    Die EU-Kommission hat am 16.07.2026 einen gemeinsamen Bericht über die Umsetzung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) veröffentlicht. In dem Bericht werden die Umsetzung und die Auswirkungen des APS im Zeitraum 2023-2025 im Rahmen seiner drei Regelungen (Standard-APS, APS+ und Alles außer Waffen (EBA)) behandelt.

    Im Jahr 2024 führte die EU Waren im Wert von fast 60 Mrd. EUR im Rahmen der APS-Präferenzen ein. Die APS-begünstigten Länder erhielten eine Zollpräferenzbehandlung, was zu Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 5 Mrd. EUR führte. Die größte Kategorie von Begünstigten waren nach wie vor die am wenigsten entwickelten Länder, die von mehr als 3 Mrd. EUR des Gesamtbetrags im Rahmen des Instruments „Alles außer Waffen“ (EBA) profitierten.

    Insgesamt waren Bangladesch, Indien und Pakistan die größten Nutznießer der Regelung, und Bekleidung war mit 59 Prozent des gesamten Handels, der APS-Präferenzen in Anspruch nahm, der wichtigste Sektor. Dem Bericht liegen neun länderspezifische Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen für jeden der derzeit acht APS+-Begünstigten (Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, die Mongolei, Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka und Usbekistan) und eines für die drei EBA-Länder mit verstärktem Engagement (Bangladesch, Kambodscha und Myanmar) bei.

    Die neue APS-Verordnung der EU für den Zeitraum 2027-2036 wurde am 17. Juni 2026 angenommen und am 22. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
    Zum Bericht auf der Webseite der EU-Kommission gelangen Sie hier.

Algerien: Neue digitale Plattform für den Import von Dienstleistungen

Verfahren im Zusammenhang mit dem Import von Dienstleistungen müssen ausschließlich über eine neue digitale Plattform abgewickelt werden.
Über diese Plattform können Wirtschaftsteilnehmer (natürliche und juristische Personen):
  • Anträge auf den Import von Dienstleistungen online einreichen,
  • den Bearbeitungsstatus ihrer Anträge verfolgen,
  • von vereinfachten Verfahren und kürzeren Bearbeitungszeiten profitieren.
Stichtag der Freischaltung und der Verpflichtung zur Nutzung dieser Plattform: 01.08.2026.
Die Plattform steht ab diesem Tag bereit unter: services.mcepe.gov.dz.

China: Wettbewerb mit der Volksrepublik / Änderungen im Markenrecht / Marktstrategien

  • DIHK-Sonderumfrage: Wettbewerb mit China
    Die wirtschaftlichen Beziehungen zu China stehen zunehmend im Spannungsfeld zwischen wichtigen Absatz- und Beschaffungsmärkten, wachsendem Wettbewerbsdruck und strategischen Abhängigkeiten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) möchte (bis 10.08.2026) mit einer kurzen Sonderumfrage ein aktuelles Stimmungsbild der Unternehmen einholen, das in die laufende Debatte über zukünftigen Handels- und Investitionsbeziehungen mit China einfließen soll. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Hier geht es zur Umfrage.

  • China: Änderungen im Markengesetz verabschiedet
    Etwa sieben Jahre nach den letzten Anpassungen hat China Ende Juni 2026 erneut Änderungen im Markengesetz erlassen. Es wird Klarstellungen zu Fällen bösgläubiger Anmeldungen geben: Artikel 19 Markengesetz (n.F.) bestimmt nun unter anderem, dass eine Marke nicht eingetragen werden darf, wenn sie offensichtlich das normale Maß für die Produktion oder den Geschäftsbetrieb übertrifft. Die Änderungen werden am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
    Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
    Änderungen im chinesischen Markengesetz verabschiedet

  • Im China-Geschäft bestehen – strategisch auf Augenhöhe
    China bleibt für deutsche Unternehmen in mehrfacher Hinsicht wichtig – als Absatzmarkt, Beschaffungsquelle und Innovationsstandort. Wer heute mit China Geschäfte macht, muss sich auf ein immer dichteres Geflecht von neuen Regeln einstellen: Zölle, Exportkontrollen – und hinzu kommen noch geopolitische Spannungen, die den Handelsrahmen ständig neu definieren. Herausforderungen, für deren Bewältigung es eines fundierten Hintergrundwissens bedarf. Deshalb kamen Entscheiderinnen und Entscheider aus Unternehmen, Politik, Verbänden sowie dem IHK-/AHK-Netzwerk in Düsseldorf zum diesjährigen „Greater China Day" zusammen.
    Ein Artikel in unserem IHK-Magazin gibt Einblicke in die Veranstaltung am 24. Juni.
    Im China-Geschäft bestehen – strategisch und auf Augenhöhe

Kasachstan: Neue Verfassung beschlossen

Mit der Annahme der neuen Verfassung (Қазақстан Республикасының Конституциясы) hat das Land die umfassendste Reform der Verfassung seit 1993 vollzogen und nun per Referendum beschlossen.
Die Änderungen spiegeln unter anderem das Bestreben wider, Instrumente zur gezielten und beschleunigten Entwicklung einzelner Regionen und Wirtschaftssektoren dauerhaft zu institutionalisieren.
Für ausländische Unternehmen eröffnet dies zusätzliche Investitionsstandorte mit spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, auch jenseits der bisherigen Sonderwirtschaftszonen. Auch bleibt zum Beispiel im Steuerrecht eine klare Vorrangregel zugunsten internationaler Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Norwegen: EHF – die elektronische Rechnung ab 2027

Die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (EHF) soll in Norwegen jetzt schon ab dem 1. Januar 2027 Pflicht werden.
Das betrifft auch ausländische Unternehmen, die in Norwegen aktiv sind. Im Gegensatz zu PDF- oder E-Mail-Rechnungen werden EHF-Rechnungen systemgestützt und maschinenlesbar übermittelt und können vom Empfänger automatisiert verarbeitet und verbucht werden.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der AHK Norwegen bereit:

Pazifik: Infrastrukturprojekte bieten Chancen für Unternehmen

In den pazifischen Inselstaaten (Papua-Neuguinea (PNG), Fidschi, die Salomonen und Samoa) haben Infrastrukturprojekte hohe Priorität. Sie sollen Versorgungssicherheit stärken, die Klimaresilienz erhöhen sowie Lebenshaltungskosten senken.
Für deutsche Unternehmen kann das Projektgeschäft in den Inselstaaten interessant sein. Anspruchsvolle EPC-Projekte unter schwierigen Bedingungen erfordern logistisches Know-how, Engineering, Planung und Qualitätsprodukte – ein Vorteil für deutsche Anbieter. Voraussetzungen bleiben Ausdauer und der Aufbau lokaler Netzwerke.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Ukraine: Neues Vergaberecht eröffnet Geschäftschancen

Der neue gesetzliche Rahmen orientiert sich stark an der EU-Richtlinie für das öffentliche Beschaffungswesen (Richtlinie 2014/24/EU).
Das Ziel ist, öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter, transparenter und stärker an den europäischen Vorgaben auszurichten. Gleichzeitig soll es internationale Investoren anziehen und die inländischen Unternehmen fördern.
Das Gesetz unterzeichnete der ukrainische Präsident bereits am 23.06.2026, obwohl es unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft tritt, wird es erst nach einer Übergangsfrist von neun Monaten – also ab dem 23. April 2027 – angewendet.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

USA: EU-US-Datentransfer - Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Unternehmen?

Eine Entscheidung des US Supreme Court sorgt für Unsicherheit beim transatlantischen Datentransfer.
Hintergrund ist die geschwächte Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC, die eine wichtige Rolle im EU-US Data Privacy Framework spielt. Wirtschaftsverbände wie DIHK, BDI und BGA warnen daher vor möglichen rechtlichen Risiken für Unternehmen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das EU-US Data Privacy Framework gilt weiterhin, sodass personenbezogene Daten weiterhin rechtssicher an zertifizierte US-Dienstleister wie Microsoft, Amazon, Google oder Salesforce übermittelt werden können. Sollte das Abkommen jedoch künftig durch den Europäischen Gerichtshof für unwirksam erklärt werden, könnten erneut zusätzliche Anforderungen an den Datentransfer in die USA entstehen.
Unternehmen sollten deshalb ihre internationalen Datenübermittlungen im Blick behalten und prüfen, welche rechtlichen Absicherungen – etwa Standardvertragsklauseln – bereits bestehen.
Mehr Informationen stehen in unserem separaten Artikel bereit:

Rechtliche Fragen im Auslandsgeschäft

Ergeben sich auch bei Ihnen im Auslandsgeschäft regelmäßig rechtliche Fragen? Das › GTAI-FAQ bietet einen kompakten Überblick zu zentralen Themen des internationalen Geschäfts.
Im Fokus stehen praxisrelevante Bereiche wie Vertragsgestaltung (inklusive Rechtswahl und UN-Kaufrecht), Unternehmensstrukturen im Ausland (Betriebsstätte, Tochtergesellschaft) sowie steuerliche Grundlagen im grenzüberschreitenden Handel. Auch die Entsendung von Mitarbeitenden, Meldepflichten und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben sowie Fragen der Rechtsdurchsetzung im Ausland werden strukturiert eingeordnet.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

AHK-Delegationsreisen: Neue Märkte entdecken

Mit den Delegationsreisen der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) erhalten Unternehmen kompakte und exklusive Einblicke in neue Märkte, entlang sektoraler Schwerpunkte. Einige dieser Reisen sind förderfähig (De Minimis).
Auf dem Programm stehen Reisen rund um den Globus. Zu den Branchen- und Themenschwerpunkten gehören zum Beispiel Erneuerbare Energien/E-Mobility, Wasser- und Bauwirtschaft, Infrastruktur, Transport & Logistik, Innovationen/Technologien, AI und Automation, Gesundheits- und Medizintechnik sowie die Luft-, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Alle Termine und Details stehen auf der Webseite der AHKs bereit:

Förderung: Ideenwettbewerb DeveloPPP Classic

Mit develoPPP Classic unterstützt das BMZ unternehmerische Projekte in über 60 Entwicklungs- und Schwellenländern, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Situation vor Ort beitragen.
Dies umfasst unter anderem die Themen resiliente Lieferketten, die Ausbildung lokaler Fachkräfte sowie Agrarsysteme und Ernährungssicherung. Geeignete Projekte, die mit dieser unternehmerischen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und gleichzeitig entwicklungspolitisch relevant sind, können fachlich und finanziell mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt werden, wenn das Unternehmen mindestens die Hälfte der Kosten beiträgt.
Einreichungsfrist ist der 15. August 2026.
Mehr Informationen stehen auf devlopp.de bereit:

Kooperationsmöglichkeiten mit tansanischen Start-ups: Unternehmenspartner aus Deutschland gesucht

Tansania zählt mit rund 65 Millionen Einwohnern und einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Ostafrikas zu den dynamischsten Zukunftsmärkten der Region. Eine junge, zunehmend digital-affine Bevölkerung, hohe Mobile-Money-Durchdringung und eine wachsende Start-up-Szene in Dar es Salaam schaffen ideale Bedingungen für digitale Geschäftsmodelle – auch als Sprungbrett für die ostafrikanische Marktregion (unter anderem Kenia, Uganda, Ruanda).
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eröffnet die IHK Düsseldorf Unternehmen aus der Region den Zugang zu drei vielversprechenden Start-ups aus Tansania, die in ihren jeweiligen Branchen zu den innovativsten Akteuren Ostafrikas zählen und aktiv nach Partnern in Deutschland suchen.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:

Zwischen Bürokratie, Wohnungssuche und Sprache: Was Expats wirklich beschäftigt

Damit internationale Fach- und Führungskräfte sich in ihrer neuen Heimat schneller zurechtfinden, organisiert der Expat Service Desk seit vielen Jahren die „Sommer Expat Welcome & Networking Tour“.
Das Konzept geht dabei weit über eine klassische Stadtführung hinaus: Die Tour bringt Menschen zusammen, vermittelt Wissen über die Region und schafft persönliche Netzwerke.
Einblicke in die Tour am 9. Juli ins Neanderland enthält ein Artikel in unserem aktuellen IHK-Magazin:

Aktuelle Veröffentlichungen

  • Ukraine: German-Ukrainian Business Outlook 2026
    Die Ergebnisse des aktuellen German-Ukrainian Business Outlook der AHK Ukraine und KPMG zeigen, dass die Unternehmen mit der Kriegssituation gut zurechtkommen. Die befragten Unternehmen berichten über ordentliche Geschäfte, fordern allerdings zugleich mehr Rechtssicherheit. Die vollständige Auswertung steht auf der Webseite der AHK Ukraine bereit: German-Ukrainian Business Outlook 2026

  • Halbjahresbericht zu den Investitionsgarantien Deutschlands erschienen
    Das im ersten Halbjahr 2026 neu übernommene Garantievolumen (0,4 Milliarden Euro) entfiel zu 40 Prozent auf Projekte in Süd- und Mittelamerika. Argentinien, gefolgt von der Ukraine und der Volksrepublik China belegen dabei weltweit die ersten drei Plätze. Nach Anzahl der genehmigten Anträge liegt hingegen die Ukraine im ersten Halbjahr 2026 auf dem ersten Rang, gefolgt von Serbien und Taiwan. Garantien für Investitionen in sieben Zielmärkten der Diversifizierungsstrategie wurden zu verbesserten Deckungskonditionen im ersten Halbjahr 2026 übernommen (Indien, Kasachstan, Usbekistan, Türkei, Serbien, Tunesien und Argentinien). Der Anteil mittelständischer Unternehmen an den neu übernommenen Garantien liegt mit 41 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Insgesamt spiegeln sich in der bisherigen Entwicklung im Jahr 2026 weiterhin das schwierige internationale Investitionsumfeld, die gestiegene Wahrnehmung politischer Risiken sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wider.
    Quelle: PwC | Investitionsgarantien des Bundes. Hier geht es zum Halbjahresbericht 2026.

  • DIHK-Broschüre: Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
    Dieser 32-seitige Leitfaden der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärt, worauf Unternehmen beim Zugang zu diesem Markt achten müssen, welche Chancen sich durch neue gesetzliche Erleichterungen ergeben und wie sich KMU strategisch positionieren können. Die Publikation kann in Print oder als barrierefreies PDF-Dokument zum Preis von 8 Euro bei der DIHK bestellt werden. DIHK-Publikationen - Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie