International

Abschaffung der Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro

Regelungen seit 01.07.2026

Mit der Verordnung (EU) 2026/382 wurde die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2026 unterliegen diese Sendungen grundsätzlich der Zollpflicht.

Welche Zollverfahren gibt es?

Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro stehen derzeit zwei Zollverfahren zur Verfügung:
  • Exakte Verzollung nach dem Warenwert
    Voraussetzung ist eine Zollanmeldung mit vollständigem Datensatz (H1).
  • Pauschale Verzollung
    Abfertigung über den Import One Stop Shop (IOSS) mit reduziertem Datensatz (H7). Es werden 3 Euro je Warenposition erhoben.

Wie sieht die Übergangsregelung aus - bis wann gilt diese?

Die pauschale Verzollung ist eine Übergangslösung bis zur geplanten Inbetriebnahme des EU-Zolldatenhubs zum 1. Juli 2028.
Berechnungsgrundlage ist die sechsstellige Warennummer des Harmonisierten Systems (HS). Enthält eine Sendung mehrere unterschiedliche HS-Unterpositionen, fällt der Pauschalzoll für jede Warenposition an.
Nach Einführung des EU-Zolldatenhubs soll die Zollberechnung für alle Sendungen auf Basis des tatsächlichen Zollsatzes erfolgen.

Welche weiteren Abgaben sind vorgesehen?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird weiterhin erhoben.
Zusätzlich wird auf EU-Ebene über eine pauschale Abfertigungsgebühr für Kleinsendungen beraten. Diese könnte nach derzeitigem Stand ab dem 1. November 2026 eingeführt werden.

Hinweis

Die Abschaffung betrifft ausschließlich die Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro. Andere außertarifliche Zollbefreiungen bleiben weiterhin bestehen.