Die EU hat am 19.09.2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen. Im Amtsblatt der EU wurde dazu die Verordnung (EU) 2026/2108 veröffentlicht, die den Unionszollkodex (UZK) neu regelt. Die alte VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.
Die Europäische Kommission hat am 31.08.2026 einen Durchführungsrechtsakt verabschiedet, in dem festgelegt wird, welche Nachweise Importeure vorlegen müssen, um das Herkunftsland von „Melt-and-Pour“-Stahlprodukten nachzuweisen, wenn sie unter die Stahlverordnung fallende Stahlprodukte in die EU einführen.
Seit dem 1. Mai wird das Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, welches lediglich den Handelsteil umfasst, vorläufig angewendet.