Um Unternehmen frühzeitig über die anstehenden Änderungen im UZK und deren praktische Auswirkungen zu informieren, bieten die deutschen Wirtschaftsverbände gemeinsam mit der Generalzolldirektion eine kostenlose digitale Informationsreihe an.
Die EU hat am 19.09.2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen. Im Amtsblatt der EU wurde dazu die Verordnung (EU) 2026/2108 veröffentlicht, die den Unionszollkodex (UZK) neu regelt. Die alte VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.
Die Europäische Kommission hat am 31.08.2026 einen Durchführungsrechtsakt verabschiedet, in dem festgelegt wird, welche Nachweise Importeure vorlegen müssen, um das Herkunftsland von „Melt-and-Pour“-Stahlprodukten nachzuweisen, wenn sie unter die Stahlverordnung fallende Stahlprodukte in die EU einführen.
Seit dem 1. Mai wird das Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, welches lediglich den Handelsteil umfasst, vorläufig angewendet.