International
Mercosur-Abkommen
Allgemeines
Am 7. Januar 2026 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) nach 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet.
Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Schritte
Der EU-Rat hat dem Abkommen am 9. Januar 2026 zugestimmt und es wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet:
Am 21.01.2026 beschloss das Europäische Parlament mit 334 Ja-Stimmen, 324 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen, den Europäischen Gerichtshof mit der Prüfung der Vereinbarkeit des EU-Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen zu beauftragen. Konkret wird der EuGH nun die Rechtsgrundlage des Partnerschaftsabkommens (EMPA) sowie des Interimsabkommens (iTA) überprüfen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann das Parlament über seine Zustimmung zum Abkommen entscheiden; die Prüfdauer wird auf 18 bis 24 Monate geschätzt.
Die EU will das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten vorläufig anwenden, obwohl die juristische Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof noch läuft. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, dass das Abkommen provisorisch in Kraft tritt, sobald die ersten Mercosur-Staaten es ratifiziert haben. Nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen bereits ratifiziert haben, ist der Weg für diesen Schritt nun frei.
Einige Mitgliedstaaten stehen dem Abkommen ablehnend gegenüber.
Bedeutung für die Wirtschaft
Warum wäre eine erfolgreiche Ratifizierung für die Wirtschaft so wichtig?
Eine erfolgreiche Ratifizierung wäre für die Wirtschaft von großer Bedeutung, da mit dem Mercosur eine der größten Freihandelszonen der Welt entstünde, die mehr als 700 Millionen Menschen und rund ein Viertel der globalen Wirtschaftsleistung umfasst. Bereits heute exportieren rund 12.500 deutsche Unternehmen – überwiegend kleine und mittlere Betriebe – in die Mercosur-Staaten, werden jedoch durch teils sehr hohe Außenzölle belastet; deren Abbau könnte europäischen Unternehmen jährlich Einsparungen von etwa vier Milliarden Euro bringen. Besonders profitieren würden Branchen wie Automobil, Maschinenbau, Chemie, Pharma, Lebensmittel sowie Textilien und Schuhe, auf die derzeit Zölle zwischen 14 und 35 Prozent erhoben werden.
Auch aus geopolitischer Sicht wäre das Abkommen ein großer Gewinn für die EU und ihre Unternehmen, da es ein klares Signal gegen den weltweit zunehmenden Protektionismus und für eine starke, multilaterale Freihandelspolitik setzen würde.
Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur
Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt wurden, mussten einzelne Anhänge zwischenzeitlich überarbeitet werden. Darauf weist der Zusatz „revised“ hin.
Zollabbau/Ursprungsregeln und -nachweis
Zollabbau
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent der auf EU-Waren erhobenen Zölle bei der Einfuhr in die Mercosur-Staaten abgebaut. Die verbleibenden Waren folgen in weiteren Abbaustufen. Die allgemeinen Modalitäten sind im „Annex on Tariff Elimination Schedule“ festgelegt; die jeweiligen Fristen sind dort durch Buchstaben beziehungsweise Zeichen gekennzeichnet, die sich in den Tabellen zu den gegenseitigen Zollzugeständnissen wiederfinden.
Abbaustufen Mercosur
Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter
- Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur
- bzw. die Änderungen dazu unter
Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur
veröffentlicht.
Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.
Abbaustufen EU
Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.
Ursprungsregeln
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware.
Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein.
Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.
Ursprungsregeln nach Kapiteln:
| Kapitel | Ursprungsregel |
|---|---|
| Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) |
hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene) |
| Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) |
hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
| Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination |
| Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67) |
produktspezifische Regeln |
| Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
| Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
| Beförderungsmittel (Kapitel 86-89) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works |
| Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works |
| Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
Ursprungsnachweis
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen.
Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.
Ab Inkrafttreten beziehungsweise vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies wird nach den Erfahrungen mit anderen Abkommen allerfrühestens 2026 oder 2027 der Fall sein.
Weitere Vorteile für europäische Unternehmen
Über den Abbau von Zöllen hinaus würde das Inkrafttreten des Abkommens deutschen und europäischen Unternehmen – mit Ausnahme des Gesundheitssektors – einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den Mercosur-Staaten eröffnen. Zudem ist ein Abbau technischer Handelshemmnisse vorgesehen, was den Marktzugang zusätzlich erleichtern würde.
Bestehen Risiken für Landwirte in der EU?
Kritiker des Abkommens befürchten insbesondere, dass die Absenkung der Ausfuhrabgaben im Agrarsektor eine stärkere Konkurrenz für EU-Landwirte durch Importe aus den Mercosur-Staaten nach sich ziehen müsste. Tatsächlich werden die Ausfuhrabgaben für landwirtschaftliche Produkte weitgehend abgeschafft oder abgesenkt. Um die europäische Landwirtschaft vor einem übermäßigen Konkurrenzdruck zu schützen, sieht das EU-Mercosur-Abkommen zum Ausgleich feste Importquoten für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie zum Beispiel Rindfleisch oder Zucker vor.
Weitere Informationen/vorläufiger Anwendungsstart
Der Abschluss der Verhandlungen ist der erste wichtige Schritt für das Handelsabkommen EU-Mercosur.
Nun folgen politische Abstimmungen und die Fehlerbereinigung des Verhandlungsergebnisses durch Spezialisten aus dem Mercosur und der EU (legal scrub).
Letzte Änderung des Artikels: 2. März 2026