Nr. 3671776

Mena/Afrika

Exporteure, die ihre Produkte nach Ägypten versenden möchten, müssen die verschiedenen Arten von Zertifikaten kennen, die für die Zollabfertigung erforderlich sind. Die AHK Ägypten hat eine Übersicht dieser erforderlichen Zertifikate veröffentlicht.

Seit 1. Januar 2023 wurde die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig aufgehoben. Z.B. kann die Zahlungsbedingung "Cash-against-Documents" wieder genutzt werden.

Die Vorab-Registrierung von Seefracht ist bereits seit Oktober 2021 verpflichtend. Am 15. Mai 2022 startete die Testphase für Luftfracht. Die Umsetzung war ursprünglich für den 1. Januar 2023 vorgesehen, wurde nun aber erneut verschoben. Ein Datum ist nicht bekannt.

Für die Einfuhr bestimmter Produkte in den Irak ist seit dem 1. Januar 2021 eine Zertifizierung erforderlich.

Der Oman hat Änderungen im bisher etablierten Legalisierungsverfahren zum 20. März 2025 vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun eine Online-Legalisierung notwendig.

Seit 17. Oktober 202 gelten neue Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren diverse Dokumente verlangt.