Oman: Änderung des Legalisierungsverfahrens

Der Oman hat Änderungen im bisher etablierten Legalisierungsverfahren vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun eine Online-Legalisierung notwendig.
Folgende Vorschriften gelten seit 20. März 2025:
  • Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa ist erforderlich.
  • Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  • Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  • Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  • Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  • Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnis ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
  • Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
  • Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
  • Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE beglaubigen zu lassen. Dieses Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
  • Den zu legalisierenden Dokumenten sind ein Anschreiben, ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen.
Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin

Tel.: +49-30 – 810051 – 0
Fax: +49-30 – 810051 – 99