Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen
Ende der Akkreditivpflicht zum 1. Januar 2023 – Cash-against-Documents wieder möglich
Ab 1. Januar 2023 wurde die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (L/C) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten von der ägyptischen Zentralbank vollständig aufgehoben. Damit wurde der Zahlungsverkehr für Exporte nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist z.B. die Zahlungsbedingung “Cas-against-Documents” wieder möglich.
Für Fragen steht Ihnen die AHK in Kairo zur Verfügung.