Ankommen und Organisation der ersten Tage in Thüringen

Nach der Ankunft müssen verschiedene Behördengänge erledigt werden:
Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise muss Ihre neue Fachkraft ihrer Meldepflicht nachkommen und ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die dort erhaltene Meldebescheinigung ist unter anderem auch nötig, um ein Bankkonto zu eröffnen. An diesem Punkt ist es nun auch wichtig, einen Wohnort vorzuweisen, da Hoteladressen nicht immer als Meldeadresse akzeptiert werden.
Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhält die Fachkraft zudem durch das BZSt ihre Steuer-ID.
Zeitnah sollte dann Kontakt zu einer hier anerkannten Krankenversicherung aufgenommen werden, sodass zu Arbeitsbeginn ausreichender Versicherungsschutz besteht (über die Krankenkasse erhält ihr Mitarbeiter auch die Sozialversicherungsnummer). Auch für die spätere Beantragung des Aufenthaltstitels ist ein auseichender Versicherungsschutz nötig.
Vor Ablauf des Visums muss Ihre neue Fachkraft oder Auszubildenden nun noch die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Wohnorts der Fachkraft oder des Auszubildenden.
TIPP
Hilfreich kann dabei auch das Welcome Center der Bundesagentur für Arbeit sein.
Zu Beginn werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vielen neuen Eindrücken und Aufgaben im beruflichen und privaten Leben konfrontiert. Zur Organisation der ersten Tage ist es empfehlenswert, einen Einarbeitungsplan zu erarbeiten und den neuen Beschäftigen oder Auszubildenden einen Mentor zur Seite zu stellen. Dieser unterstützt bei der ersten Orientierung sowie beim Kennenlernen der Arbeitsabläufe im Betrieb und bei Behördengängen.
Eine Willkommensmappe mit den wichtigsten Informationen zum Unternehmen kann auch hilfreich sein. Darin enthalten könnten sein:
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (am besten auch auf Englisch)
  • Informationen zum Arbeitsalltag (wie sind die Arbeitszeiten, wo kann man am besten Mittagessen, welche unternehmensspezifischen Dinge gilt es zu beachten etc.)
  • Informationen zum neuen Wohnort (Freizeitangebote, (englischsprachige) Ärzte etc.)
  • Informationen zu nötigen Formalien und Behördengängen (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Führerscheinstelle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen)
Auch wenn sich die meisten Fachkräfte oder Auszubildenden bereits im Heimatland erste Deutschkenntnisse angeeignet haben, ist der Spracherwerb für die betriebliche und private Integration von zentraler Bedeutung. Sie können als Unternehmen konkret helfen, indem Sie Sprachkurse vermitteln, Ihre Arbeitskraft für diese freistellen oder Finanzierungshilfen gewährleisten.