Geeignete Zielländer

Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen möchte, muss die Festlegungen des Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht beachten. Diese regeln in Abhängigkeit vom Herkunftsland den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. (siehe Rechtliche Rahmenbedingungen und Visum)
Bei der Entscheidung für ein Zielland sollten Sie sich zudem folgende Fragen stellen:

Sind geeignete Fachkräfte verfügbar?
Wie ist die Situation auf dem dortigen Arbeitsmarkt? Sind Fachkräfte mit den gewünschten Qualifikationen verfügbar und sind die Abschlüsse mit den deutschen vergleichbar? Besteht ein intensiver Wettbewerb um die Fachkräfte oder herrscht hohe Arbeitslosigkeit?
Bestehen schon Anknüpfungspunkte?
Bestehen eventuell schon geschäftliche oder private Kontakte in ein Land, die die Rekrutierung erleichtern könnten? Sind Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig, die über Sprachkenntnisse des Ziellandes verfügen?
Informationen finden Sie im BQ-Portal
und bei den Deutschen Auslandhandelskammern.