Alles neu macht der Juli
Zum 1. Juli 2026 sind mehrere Neuregelungen in Kraft getreten, die auch für Arbeitgeber und Personalabteilungen relevant sind. Besonders praxisnah sind die Änderungen in der Pflegebranche, bei Minijobs und im öffentlichen Auftragswesen. Sie betreffen Vergütung, sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Änderungen bei öffentlichen Ausschreibungen.
Höhere Mindestlöhne und Mindesturlaub in der Pflege
Für Beschäftigte in der Altenpflege gelten seit dem 1. Juli 2026 höhere Pflegemindestlöhne, welche mit der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 7. PflegeArbbV festgelegt wurden. Die Anhebung betrifft Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte. Zudem wurde ein verbindlicher Mehrurlaub von 9 Tagen im Pflegebereich festgelegt. Betroffene Unternehmer sollten prüfen, ob die Vergütungsstrukturen, Arbeitsverträge und Abrechnungssysteme die neuen Regelungen zutreffend abbilden. Gerade bei Teilzeitmodellen, Zulagen, Bereitschaftszeiten oder gemischten Tätigkeitsprofilen lohnt sich ein genauer Blick, damit die gesetzlichen Untergrenzen ordnungsgemäß abgebildet werden.
Befreiung von Rentenversicherung im Minijob wieder aufheben
Auch in geringfügigen Arbeitsverhältnissen gibt es Neuerungen. Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.In der Vergangenheit konnte auf Antrag die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erreicht werden, welche aber nicht wieder Rückgängig gemacht werden konnte. Eine solche ursprünglich beantragte Befreiung kann nun seit dem 1. Juli 2026 von geringfügig Beschäftigten einmalig wieder rückgängig gemacht werden. Unternehmer können die Aufhebung der ursprünglichen Befreiung von der Rentenversichersicherung nach Informationen der Minijobzentrale über den Änderungscheck melden.
Schnellere und einfachere öffentliche Aufträge
Ebenfalls ist zum 1. Juli 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, öffentliche Auftragsvergaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. In unserem Beitrag Schnellere Vergabeverfahren haben wir die Inhalte des Gesetzes und die damit verbundenen Änderungen in öffentlichen Vergabeverfahren im Einzelnen zusammengestellt.
Minijobs bleiben im Fokus
Die neue Widerrufsmöglichkeit bei der Rentenversicherungspflicht könnte allerdings nur ein Zwischenschritt sein. In der aktuellen politischen Debatte wird weiter unter anderem über eine grundlegende Reform und etwaige Abschaffung von Minijobs diskutiert. Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat am 1. Juli 2026 Themen zu Steuern, Arbeit, Soziales, Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung besprochen und plant ein umfassendes Reformpaket. Einzelheiten zu den Ergebnissen der Sitzung sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Stand: 2. Juli 2026