Zum Hauptinhalt springen
Nr. 5115690

Abfall

Ab dem 09. Dezember 2026 gelten in Deutschland neue Abfallschlüssel für nahezu alle batteriebezogenen Abfälle. Viele batteriebezogene Abfälle und Zwischenfraktionen aus der Batteriebehandlung werden künftig als gefährliche Abfälle eingestuft.

Das Bundesumweltministerium hat die Anhörung zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eröffnet. Bitte um Rückmeldung bis zum 24.7.2026.

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten gestartet. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU zu erleichtern. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis Ende Oktober 2025 möglich.

Das Bundesumweltministerium hat die Ergebnisse eines sognannten Praxis-Checks zu den geplanten Änderungen bei den Dokumentationspflichten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) veröffentlicht. Der noch von der alten Bundesregierung beschlossene und vom Bundesrat bisher nicht beschlossene Entwurf zur Änderung der GewAbfV sieht einheitliche Dokumentationsvorlagen vor.

Das Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe gemäß § 28 Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) umfasst auch das Register über die gemäß Altfahrzeugverordnung anerkannten Betriebe gemäß § 7 AltfahrzeugV.