Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) – Ihre Meinung ist gefragt
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Ziel ist vor allem die Umsetzung neuer EU-Vorgaben. Zudem sollen Abfallvermeidung, höhere Recyclingquoten und die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft forciert werden.
Für die Wirtschaft sind aus unserer Sicht, nach einer ersten Bewertung, vor allem folgende Aspekte relevant:
- Ausweitung der Pflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Einführung verbindlicher Ziele zur Abfallvermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen.
- Rechtliche Anerkennung des chemischen Recyclings als Recyclingverfahren.
- Neue Anforderungen im Bereich der Produktverantwortung
- Verschärfte Maßnahmen zur getrennten Sammlung und stärkere Informationspflichten
Wir bitten betroffene Unternehmen um ihre Einschätzung zu den geplanten Änderungen. Besonders interessieren uns mögliche Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Produktverantwortung und Recyclingprozesse. Den Referentenentwurf finden Sie unter „Links“.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmerkungen, Kritikpunkte und Praxiserfahrungen bis zum 23.07.2026 zu. Ihre Anmerkungen werden gesammelt und anonymisiert weitergeleitet.
Quelle: DIHK