Anträge, Urkunden und Zweitschriften

Sie haben bei der IHK Ostthüringen zu Gera einen Berufs- oder Fortbildungsabschluss oder eine Fach- oder Sachkundeprüfung abgelegt oder wollen das tun? Dann können Sie nachfolgend einen (weiteren) Nachweis/Bescheinigung, eines unserer optionalen Dokumente bestellen oder relevante Anträge stellen.
Nach erfolgreich abgelegter Ausbildungsprüfung können sich die Prüfungsteilnehmer/-innen zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Prüfungsurkunde ausstellen lassen.


Eine kostenpflichtige Zweitschrift des Prüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung über die bestandene Prüfung kann erstellt werden, wenn
  • das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
  • sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
  • sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat.Bei Verlust des kann eine kostenpflichtige Zweitschrift ausgestellt werden.
Für Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse der IHK kann zusätzlich zum Zeugnis eine Übersetzung in englisch bestellt werden.


In besonderen Fällen können schulisch Ausgebildete oder Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Auszubildende haben die Möglichkeit, auf Antrag das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen.
Der Nachteilsausgleich soll besondere Verhältnisse behinderter Menschen bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Der Antrag ist zusammen mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung zu stellen.

Von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile kann befreit werden, wer eine andere vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat.