Gebührentarif

Gebührentarif der IHK Ostthüringen zu Gera

(Lesefassung, gültig ab 1. Januar 2023)
Gebühr in €
I
Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1
Ausstellung von internationalen Carnets
1.1
Ausstellung von internationalen Carnets für IHK-Mitglieder
Es fallen weitere Kosten an.
79,10
1.2
Ausstellung von internationalen Carnets für Nicht-IHK-Mitglieder
Es fallen weitere Kosten an.
96,30
1.3
Nachlegen bereits vorhandener Carnets
15,10
2
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen
2.1
in Papierform, Umfang bis 15 Seiten
17,90
2.2
in Papierform, Umfang ab 16 Seiten
26,80
2.3
in digitaler Form
16,10
3
Antrag auf EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
29,90
II
öffentliche Bestellungen und Vereidigungen
1
Sachverständige
1.1
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung für erstes Sachgebiet
900,20
1.2
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung für jedes weitere Sachgebiet
617,30
1.3
Antrag auf Erneuerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung 326,30
326,30
1.4
Zusatzgebühr für jede Wiederholung der Überprüfung der besonderen Sachkunde
534,10
1.5
öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung für die Dauer der Erstbestellung
467,20
1.6
erneute Bestellung und Betreuung für die Dauer der erneuten Bestellung
269,70
1.7
Rücknahme/Widerruf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
898,50
2
Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige Handelshilfspersonen

50 % der unter II.1 bezeichneten Gebühren
III
Berufsausbildung und Berufliche Umschulung einschließlich Prüfungen nach BBiG
1
Eintragung/Anzeige/Zulassung
1.1
Eintragung und Betreuung eines Ausbildungsverhältnisses (Bei einer Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ermäßigt sich die Gebühr um 60%.)
160,70
1.2
Anzeige und Betreuung eines Umschulungsverhältnisses
157,40
1.3
Antrag auf Zulassung gemäß § 45 Abs. 2, 3 BBiG und § 43 Abs. 2 BBiG
81,10
2
Prüfungen
2.1
Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1
368,60
2.2
Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
444,40
3
nicht belegt
4
Wiederholung der Prüfung
4.1
Vollständige Wiederholung der Prüfung nach III 2
100 % je Prüfung
4.2
Teilweise Wiederholung der Prüfung nach III 2
50 % je Prüfung
5
Prüfung von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG
156,30
6
Berufsspezifische Prüfungsauslagen (z.B. Materialkosten, Kosten für Geräte- und Maschinennutzung) sind in den Prüfungsgebühren nach III nicht enthalten und zusätzlich vom Anmeldenden zu tragen.
IV
Fortbildungsprüfungen
1
Antrag auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung
104,60
2
Fortbildungsprüfungen, die nach Prüfungsteilen gegliedert sind, je Prüfungsteil
317,40
3
Fortbildungsprüfungen, die nicht nach Prüfungsteilen gegliedert sind
590,40
4
Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
4.1
Gesamtprüfung
211,40
4.2
Prüfung nur praktischer Teil bei Befreiung von schriftlicher Prüfung
158,90
5
Wiederholung der Prüfung
5.1
Vollständige Wiederholung der Prüfung nach IV 2 bis 4
100% je Prüfung
5.2
Teilweise Wiederholung der Prüfung nach IV 2 bis 4
50 % je Prüfung
6
Anpassungsfortbildungsprüfungen nach § 53 e BBiG
316,40
7
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Befreiung von Prüfungen oder Prüfungsteilen
71,30
8
Fortbildungsspezifische Prüfungsauslagen (z.B. Materialkosten, Kosten für Geräte- und Maschinennutzung) sind in den Prüfungsgebühren nach IV nicht enthalten und zusätzlich vom Anmeldenden zu tragen.
V
Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Urkunden und sonstigen Nachweisen der IHK
32,40
VI
Fach- und Sachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Gewerberecht
1
Sachkundeprüfung Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
77,80
2
Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
214,50
3
Fachkundeprüfung nach dem Personenbeförderungsgesetz
3.1
Fachkundeprüfung für Personenverkehr mit Omnibussen
214,50
3.2
Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr
184,50
4
Nachweise im Bewachungsgewerbe
4.1
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
4.1.1
Prüfung gesamt
178,00
4.1.2
nur mündliche Prüfung
95,30
4.2
Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer
420,20
5
Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im
5.1
Güterkraftverkehr
65,00
5.2
Personenverkehr mit Omnibussen
65,00
5.3
Taxi- und Mietwagenverkehr
55,70
6
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
6.1
vollständige Prüfung in 3 Kategorien (schriftlich und praktisch)
337,10
6.2
vollständige Prüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch)
309,10
6.3
vollständige Prüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch)
267,20
6.4
Teilprüfung in 3 Kategorien (schriftlich)
253,60
6.5
Teilprüfung in 2 Kategorien (schriftlich)
232,00
6.6
Teilprüfung in 1 Kategorie (schriftlich)
196,40
6.7
Teilprüfung (praktisch)
144,70
7
Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler
7.1
Vollständige Prüfung (schriftlich und praktisch)
291,30
7.2
Teilprüfung (schriftlich)
226,30
7.3
Teilprüfung (praktisch)
152,50
8
Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohneigentumsgesetz
8.1
Vollständige Prüfung (schriftlich und mündlich)                                              
221,10 €
8.2
Teilprüfung (mündlich)                                                                                           
192,00 €
VII
Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten
1
Gefahrgutfahrer
1.1
Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
1.1.1
für den ersten Lehrgangsbaustein
277,00
1.1.2
für jeden weiteren angemeldeten Lehrgangsbaustein
142,40
1.2
Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn. 1.1.1 oder 1.1.2
50 % der Gebühren gem. Nr. 1.1.1 und 1.1.2
1.3
Antrag auf wesentliche Modifikationen und Anerkennung
55,70
1.4
Prüfung von Gefahrgutfahrern und Ausstellung von Bescheinigungen (ADR-Card)
1.4.1
Durchführung einer Prüfung beim Schulungsveranstalter im Rahmen der Gefahrgutfahrerausbildung
61,10
1.4.2
Prüfung und Ausstellung einer Erstbescheinigung oder eines Nachtrages (ADR- Card)
48,80
1.5
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung (ADR-Card)
40,30
2
Gefahrgutbeauftragte
2.1
Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
2.1.1
Anerkennung eines Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger
674,90
2.1.2
Anerkennung eines Lehrgangs für jeden weiteren Verkehrsträger
255,40
2.1.3
Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
50 % der Gebühren gem. Nr. 2.1.1 und 2.1.2
2.1.4
Antrag auf wesentliche Modifikationen und Anerkennung
57,20
2.2
Prüfung und Ausstellung des EU-Schulungsnachweises
147,20
VIII
Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
1
Beschleunigte Grundqualifikation - Regelprüfung
121,20
2
Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger
113,50
3
Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger
107,30
IX
Gebühren nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1
Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK Abschluss- oder Fortbildungsprüfung
46,40
2
Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
92,90
X
Vermittlerregister
1
Versicherungsvermittler/ -berater
1.1
Antrag auf Erlaubniserteilung
354,00
1.2
Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht für produktakzessorische Versicherungsvermittler
199,70
1.3
Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
45,00
1.4
Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass
316,10
1.5
Antrag auf Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten, je Staat
29,00
1.6
Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung
403,90
1.7
Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart (Statuswechsel)
66,60
1.8
Antrag auf Eintragung leitende Angestellte ins Vermittlerregister
41,70
2
Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater
2.1
Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
99,30
2.2
Antrag auf Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister
41,70
3
Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater
3.1
Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
99,30
3.2
Antrag auf Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister
41,70
XI
EMAS-Register - Aufgaben nach der EMAS-VO (VO 1221/09/EG) und dem Umweltauditgesetz
1
Ersteintragung
1.1
Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit Standort/en in derselben Behördenzuständigkeit
644,90
1.2
Antrag auf erstmalige Eintragung jedes weiteren Standortes pro Behördenzuständigkeit
139,30
2
Bestehende Registrierung
2.1
Antrag auf Verlängerung der EMAS-Registrierung
397,20
2.2
Antrag auf Verlängerung der EMAS-Registrierung mit erstmaliger Eintragung zusätzlicher Standorte in derselben Behördenzuständigkeit
443,60
2.3
Prüfung der Voraussetzungen für vorübergehende Aussetzung der Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Umweltrecht
255,40
2.4
Antrag auf Bescheinigung über eine bestehende EMAS-Registrierung nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 SpaEfV
38,70
3
Regelanfrage im Auftrag internationaler Registrierungsstellen für einen Thüringer Standort einer Organisation mit Sitz im Ausland
92,90
XII
Antrag auf Gleichstellung anerkannter Abschlüsse nach Artikel 37 Einigungsvertrag und § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz
56,80
XIII
Sonstige Gebühren, Fälligkeit, Rücktritt
1
Einleitung der Beitreibung
57,40
2
Fälligkeit, Rücktritt von Prüfungen in der Berufsausbildung und Beruflichen Umschulung gemäß III:
Die Gebühren nach III 1.1 und 1.2 werden nach Eintragung und Antritt der Ausbildung bzw. Umschulung fällig. Die Gebühren nach 1.3 werden mit Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid fällig. Die Gebühren nach III 2 bis 5 werden mit Anmeldung zur Prüfung fällig. Bei einem Rücktritt von der Prüfung ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
3
Fälligkeit, Rücktritt bei Fortbildungsprüfungen gemäß IV:
Die Gebühren nach IV 1 werden mit dem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid fällig. Die Gebühren nach IV 2 bis 6 werden mit Einladung zur Prüfung fällig. Bei einem Rücktritt von der Prüfung ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
4
Fälligkeit, Rücktritt bei Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß VI 1 bis 4 sowie 6 und 7 sowie Prüfungen nach VIII:
Die Gebühren nach VI 1 bis 4 sowie 6 und 7 werden mit Einladung zur Prüfung fällig. Bei Rücktritt vor dem ersten Prüfungstag ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
5
Fälligkeit, Rücktritt beim Unterrichtungsverfahren:
Die Gebühren nach VI 4.2 werden mit Einladung zum Unterrichtungsverfahren fällig. Bei Rücktritt vor dem ersten Unterrichtungstag entfallen die Gebühren.
  

Gebührentarif
beschlossen:
von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 29. September 2021
Rechtsgrundlage:
§ 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I, S. 3306)
genehmigt:
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 4. November 2021 unter dem Aktenzeichen 3404/5-19-16
ausgefertigt:
am 12. November 2021 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht:
in der "Ostthüringer Wirtschaft", 12/2021, S. 26 f
in Kraft:
ab 1. Januar 2022

1. Änderung des Gebührentarifs
beschlossen:
von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 15. Dezember 2021
Rechtsgrundlage:
§ 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306)
genehmigt:
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 19. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 3404/5-19-24
ausgefertigt:
am 31. Januar 2022 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht:
im Bundesanzeiger am 22. März 2022
in Kraft:
ab 1. Januar 2022 (rückwirkend)

2. Änderung des Gebührentarifs
beschlossen:
von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 28. September 2022
Rechtsgrundlage:
§ 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306)
genehmigt:
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 2. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen 3404/5-21-8
ausgefertigt:
am 9. Dezember 2022 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht:
im Bundesanzeiger am 20. Dezember 2022
in Kraft:
ab 21. Dezember 2022

3. Änderung des Gebührentarifs
beschlossen:
von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 6. Dezember 2022
Rechtsgrundlage:
§ 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306)
genehmigt:
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 20. März 2023 unter dem Aktenzeichen 3404/11-6-2
ausgefertigt:
am 28. März 2023 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht:
im Bundesanzeiger am 11. April 2023
in Kraft:
ab 1. Januar 2023 (rückwirkend)