Gebührentarif 2025

Gebührentarif der IHK Ostthüringen zu Gera

(Lesefassung, gültig ab 1. Januar 2025)
Gebühr in €
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1 Ausstellung von internationalen Carnets
1.1 Ausstellung von internationalen Carnets für IHK-Mitglieder
Es fallen weitere Kosten an.
112,00
1.2 Ausstellung von internationalen Carnets für Nicht-IHK-Mitglieder
Es fallen weitere Kosten an.
131,00
1.3 Nachlegen bereits vorhandener Carnets
14,00
2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen
2.1 in Papierform, Umfang bis 15 Seiten
19,00
2.2 in Papierform, Umfang ab 16 Seiten
28,00
2.3 in digitaler Form
17,00
3 Antrag auf EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
30,00
II nicht belegt
III Berufsausbildung und Berufliche Umschulung einschließlich Prüfungen nach BBiG
1 Eintragung/Anzeige/Zulassung
1.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungsverhältnisses (Bei einer Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ermäßigt sich die Gebühr um 60%.)
161,00
1.2 Anzeige und Betreuung eines Umschulungsverhältnisses
157,00
1.3 Antrag auf Zulassung gemäß § 45 Abs. 2, 3 BBiG und § 43 Abs. 2 BBiG
81,00
2 Prüfungen
2.1 Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1
369,00
2.2 Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
444,00
3 nicht belegt
4 Wiederholung der Prüfung
4.1 Vollständige Wiederholung der Prüfung nach III 2
100 % je Prüfung
4.2 Teilweise Wiederholung der Prüfung nach III 2
50 % je Prüfung
5 Prüfung von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG
156,00
6 Berufsspezifische Prüfungsauslagen (z.B. Materialkosten, Kosten für Geräte- und Maschinennutzung) sind in den Prüfungsgebühren nach III nicht enthalten und zusätzlich vom Anmeldenden zu tragen.
IV Fortbildungsprüfungen
1 Antrag auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung
110,00
2 Fortbildungsprüfungen, die nach Prüfungsteilen gegliedert sind, je Prüfungsteil
399,00
3 Fortbildungsprüfungen, die nicht nach Prüfungsteilen gegliedert sind
699,00
4 Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
4.1 Gesamtprüfung
248,00
4.2 Prüfung nur praktischer Teil bei Befreiung von schriftlicher Prüfung
183,00
5 Wiederholung der Prüfung
5.1 Vollständige Wiederholung der Prüfung nach IV 2 bis 4
100% je Prüfung
5.2 Teilweise Wiederholung der Prüfung nach IV 2 bis 4
50 % je Prüfung
6 Anpassungsfortbildungsprüfungen nach § 53 e BBiG
343,00
7 Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Befreiung von Prüfungen oder Prüfungsteilen
97,00
V Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Urkunden und sonstigen Nachweisen der IHK
34,00
VI Fach- und Sachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Gewerberecht
1 Sachkundeprüfung Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
116,00
2 Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
256,00
3 Fachkundeprüfung nach dem Personenbeförderungsgesetz
3.1 Fachkundeprüfung für Personenverkehr mit Omnibussen
256,00
3.2 Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr
202,00
4 Nachweise im Bewachungsgewerbe
4.1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
4.1.1 Prüfung gesamt
186,00
4.1.2 nur mündliche Prüfung
98,00
4.2 Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer
495,00
5 Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im
5.1 Güterkraftverkehr
68,00
5.2 Personenverkehr mit Omnibussen
68,00
5.3 Taxi- und Mietwagenverkehr
57,00
6 nicht belegt
7 nicht belegt
8 Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohneigentumsgesetz
8.1 Vollständige Prüfung (schriftlich und mündlich)
237,00 €
8.2 Teilprüfung (mündlich)
205,00 €
VII Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten
1 Gefahrgutfahrer
1.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
1.1.1 für den ersten Lehrgangsbaustein
320,00
1.1.2 für jeden weiteren angemeldeten Lehrgangsbaustein
164,00
1.2 Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn. 1.1.1 oder 1.1.2
50 % der entsprechenden Gebühr
1.3 Antrag auf wesentliche Modifikationen und Anerkennung
64,00
1.4 Prüfung von Gefahrgutfahrern und Ausstellung von Bescheinigungen (ADR-Card)
1.4.1 Durchführung einer Prüfung beim Schulungsveranstalter im Rahmen der Gefahrgutfahrerausbildung
70,00
1.4.2 Prüfung und Ausstellung einer Erstbescheinigung oder eines Nachtrages (ADR- Card)
50,00
1.5 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung (ADR-Card)
42,00
2 Gefahrgutbeauftragte
2.1 Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen
2.1.1 Anerkennung eines Lehrgangs für den ersten Verkehrsträger
779,00
2.1.2 Anerkennung eines Lehrgangs für jeden weiteren Verkehrsträger
295,00
2.1.3 Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung gemäß Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
50 % der entsprechenden Gebühr
2.1.4 Antrag auf wesentliche Modifikationen und Anerkennung
66,00
2.2 Prüfung und Ausstellung des EU-Schulungsnachweises
159,00
VIII Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
1 Beschleunigte Grundqualifikation - Regelprüfung
124,00
2 Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger
115,00
3 Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger
110,00
IX Gebühren nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
1 Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK Abschluss- oder Fortbildungsprüfung
47,00
2 Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
94,00
X Vermittlerregister
1 Versicherungsvermittler/ -berater
1.1 Antrag auf Erlaubniserteilung
350,00
1.2 Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht für produktakzessorische Versicherungsvermittler
197,00
1.3 Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
45,00
1.4 Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass
312,00
1.5 Antrag auf Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten, je Staat
29,00
1.6 Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung
153,00
1.7 Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart (Statuswechsel)
66,00
1.8 Antrag auf Eintragung leitende Angestellte ins Vermittlerregister
41,00
1.9 Anordnung zum Nachweis der Weiterbildungspflicht 49,00
2 Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater
2.1 Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
99,00
2.2 Antrag auf Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister
41,00
3 Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater
3.1 Antrag auf Eintragung ins Vermittlerregister
99,00
3.2 Antrag auf Eintragung Arbeitnehmer ins Vermittlerregister
41,00
XI EMAS-Register - Aufgaben nach der EMAS-VO (VO 1221/09/EG) und dem Umweltauditgesetz
1 Ersteintragung
1.1 Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit Standort/en in derselben Behördenzuständigkeit
675,00
1.2 Antrag auf erstmalige Eintragung jedes weiteren Standortes pro Behördenzuständigkeit
141,00
2 Bestehende Registrierung
2.1 Antrag auf Verlängerung der EMAS-Registrierung
425,00
2.2 Antrag auf Verlängerung der EMAS-Registrierung mit erstmaliger Eintragung zusätzlicher Standorte in derselben Behördenzuständigkeit
472,00
2.3 Prüfung der Voraussetzungen für vorübergehende Aussetzung der Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Umweltrecht
258,00
2.4 Antrag auf Bescheinigung über eine bestehende EMAS-Registrierung nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 SpaEfV
39,00
3 Regelanfrage im Auftrag internationaler Registrierungsstellen für einen Thüringer Standort einer Organisation mit Sitz im Ausland
94,00
XII Antrag auf Gleichstellung anerkannter Abschlüsse nach Artikel 37 Einigungsvertrag und § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz
71,00
XIII Sonstige Gebühren, Fälligkeit, Rücktritt
1 Einleitung der Beitreibung
61,00
2 Fälligkeit, Rücktritt von Prüfungen in der Berufsausbildung und Beruflichen Umschulung gemäß III:
Die Gebühren nach III 1.1 und 1.2 werden nach Eintragung und Antritt der Ausbildung bzw. Umschulung fällig. Die Gebühren nach 1.3 werden mit Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid fällig. Die Gebühren nach III 2 bis 5 werden mit Anmeldung zur Prüfung fällig. Bei einem Rücktritt von der Prüfung ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
3 Fälligkeit, Rücktritt bei Fortbildungsprüfungen gemäß IV:
Die Gebühren nach IV 1 werden mit dem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid fällig. Die Gebühren nach IV 2 bis 6 werden mit Einladung zur Prüfung fällig. Bei einem Rücktritt von der Prüfung ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
4 Fälligkeit, Rücktritt bei Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß VI 1 bis 4.1 sowie Prüfungen nach VIII:
Die Gebühren nach VI 1 bis 4.1 sowie VIII werden mit Einladung zur Prüfung fällig.
Bei Rücktritt vor dem ersten Prüfungstag ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
5 Fälligkeit, Rücktritt beim Unterrichtungsverfahren:
Die Gebühren nach VI 4.2 werden mit Einladung zum Unterrichtungsverfahren fällig. Bei Rücktritt vor dem ersten Unterrichtungstag entfallen die Gebühren.

Gebührentarif
beschlossen: von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 25. September 2024
Rechtsgrundlage: § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306)
genehmigt: vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 30. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen 1050-R3.2-3404/5-26-53541/2024
ausgefertigt: am 6. November 2024 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht: im Bundesanzeiger am 10. Dezember 2024
in Kraft: ab 1. Januar 2025