In unserem Auftrag werden im August und September Mitgliedsunternehmen der IHK per Telefoninterview befragt. Sollten Sie zu den per Zufall "Ausgewählten" gehören, danken wir Ihnen fürs Mitmachen. Mehr dazu
Nr. 3819644

Bestellung Zweitschrift Teilnahme "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe"

Bestellung einer Zweitschrift der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung".

Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
  • das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
  • sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
  • sich Ihr Vorname nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) geändert hat.
Für die Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif.