Antrag auf Ausweis des Ergebnisses berufsschulischer Leistungsfeststellungen
Der Antrag muss spätestens am Tag der letzten Prüfung bei der IHK vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Ich beantrage, gemäß § 37 Abs. 3 BBiG, dass die Ergebnisse meiner berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem IHK-Zeugnis über die Abschlussprüfung der Berufsausbildung ausgewiesen werden.