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Nr. 2709

Versicherungsvermittler und -berater

Für Versicherungsvermittler und -berater traten am 22. Mai 2007 neue Rechtsvorschriften in Kraft. Viele der betroffenen Gewerbetreibenden müssen dann eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Gewerbes besitzen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Gewerbetreibende wirtschaftlich und persönlich zuverlässig ist, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und über Sachkunde verfügt. Bis auf wenige Ausnahmen müssen zudem alle Versicherungsvermittler und -berater in ein spezielles Register eingetragen sein.
Das neue Gesetz hat bei den Betroffenen Unsicherheit und Fragen hervorgerufen.
  • Bin ich von der Erlaubnispflicht erfasst?
  • Muss ich eine Sachkundeprüfung leisten?
  • Unter welchen Voraussetzungen werde ich von den strengen Bestimmungen befreit?
  • Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
  • Muss ich in das Register eingetragen werden?
Auf den folgenden Seiten können Sie sich persönlich mit wenigen Klicks einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Berater Ihrer Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.

Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis, gebundene Versicherungsvertreter sowie alle unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden. Hier erfahren Sie mehr.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist ein elektronisches Register geschaffen worden, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen und verwaltet werden. Zuständige Registerbehörden sind die Industrie- und Handelskammern. Hier erfahren Sie mehr.

Hermann Vogt
Recht und Steuern
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