Info: Versicherungsvermittler
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, welches zum 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist, wurden die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt.
Kern des Gesetzes ist ein elektronisches Register, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen und verwaltet werden. Zuständige Registerbehörden sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Führung dieses Registers bedienen sich die IHKs dabei des DIHK.
Das Merkblatt zum Vermittlerregister finden Sie rechts unter Downloads
Für die Vermittlung von Versicherungen galt bis zum Jahr 2007 die uneingeschränkte Gewerbefreiheit. Seit diesem Jahr ist die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und -beratung erlaubnispflichtig. Voraussetzung der Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde. Zuständig für die Erlaubnis und eine etwaige Befreiung sind die IHKs.