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Nr. 2613

Versicherungs­vermittler

Durch das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz, das am 3. Juni 2021 verkündet worden ist, ist ein Provisionsdeckel für die Vermittlung von Restschuldversicherungen eingeführt.

Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis, gebundene Versicherungsvertreter sowie alle unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden. Hier erfahren Sie mehr.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist ein elektronisches Register geschaffen worden, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen und verwaltet werden. Zuständige Registerbehörden sind die Industrie- und Handelskammern. Hier erfahren Sie mehr.

Hier finden Sie die wichtigesten Formulare für Versicherungsvermittler und Berater zum Download.

Hermann Vogt
Recht und Steuern
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