Lieferkettengesetz ab 2023 in Kraft
Lieferkettengesetz und KMU
Im Jahr 2016 etablierte die Bundesregierung den
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), mit dem Ziel, die 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht umzusetzen – unter Einbindung der Privatwirtschaft. Die Initative stellte eine Weiterentwicklung der
CSR-Richtlinie der EU dar. Diese verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten), Institute der Finanz- und Versicherungsbranche bereits seit 2017, Informationen über Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu veröffentlichen.
Wesentlicher Bestandteil des NAP war ein Unternehmensmonitoring der Bundesregierung, das von 2018 bis 2020 statt fand. Ziel des Monitorings war es, einen Überblick zu bekommen, ob
bis 2020 mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (Risikoanalyse)
- Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen auf Betroffene und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
- Berichterstattung
- Beschwerdemechanismus.
Im
Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses
(24. Februar 2021) wurde festgestellt, dass weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die NAP-Anforderungen umgesetzt haben. Dies bidlete die Grundlage für eine Gesetzesinitiative.
Die Teilnahme am Monitoring-Prozess war für die Unternehmen freiwillig. Viele Unternehmen nutzten die Möglichkeit, um darzulegen, vor welchen Herausforderungen sie bei der Umsetzung stehen und wie hoch der damit verbundene Aufwand ist.
In der Praxis stehen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen. Zwar erfasst das LKSG direkt nur Unternehmen mit weniger als
3000 (ab 1.1.2023) bzw.
1000 Mitarbeitenden (ab 1.1.2024). Dennoch sind KMU als Zulieferer dieser Unternehmen in die Thematik involviert. Zudem geht der von der
EU vorgelegte Richtlinien-Entwurf (Februar 2022)
für ein europäisches Lieferkettengesetz über das deutsche Pendant hinaus. Es sieht vor, dass Unternehmen ab
500 Beschäftigten in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. Für Unternehmen, die In der Textil- und Lederindustrie, Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion, bei der Gewinnung von Rohstoffen, Verarbeitung von metallischen und nicht-metallischen Erzeugnissen sowie im Großhandel mit mineralischen Rohstoffen sollen die Regelungen bereits ab
250 Beschäftigte gelten.
Als Kontrollbehörde wurde das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestimmt, das Handreichungen entwickeln und veröffentlichen wird.
Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei:
- zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
- die Durchführung von Kontrollen
- Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
- die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern
Online-Tools & Instrumente für KMU
In den letzten Monaten wurden auf Bundes- und Landesebene Initiativen gestartet und Tools kreiert, die speziell KMU bei Fragen rund um die Prüfung der bestehenden Lieferketten bzw. béi der Neuausrichtung unterstützen sollen.
So bietet der
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirschaft und Enwicklung (AWE) mit dem kostenlosen
CSR-Risiko-Check Unternehmen die Möglichkeit, länderspezifische, branchen- oder länderbezogene Risiken zu identifizieren. Insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der CSR Risiko-Check wurde von MVO Nederland entwickelt und wird vom niederländischen Außenministerium finanziert. Die deutschsprachige Version des CSR Risiko-Check wird von UPJ gemeinsam mit MVO Nederland sowie dem Helpdesk der AWE umgesetzt.
Darüber hinaus wurde der Sorgfalts-Kompass als Teil des
KMU-Kompass entwickelt. Mit Hilfe des Online-Tools können Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Er unterstützt dabei, Geschäftsprozesse und Lieferkette genau(er) unter die Lupe zu nehmen.
Der Kompass enthält Beispiele zu Verhaltenskodex (Code of Conduct) von deutschen KMU aus verschiedenen Branchen sowie von den bayerischen Industrie- und Handelskammer im Rahmen des
Umweltpaktes Bayern entwickelte
Mustertexte für einen Verhaltenskodex für Lieferanten (
auf Deutsch und Englisch). Er ermöglicht eine erste Orientierung oder einen Abgleich mit einem bereits bestehenden Verhaltenskodex. Das Portal soll um einen Siegel-Kompass erweitert werden.
Mit Blick auf das Thema Siegel ist das Portal
Siegelklarheit aktuell hilfreich. Es dient Verbrauchern, Regierungen und Unternehmen, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen.