Anmeldung im F-Gas-Portal vor einem Export oder Import von Fahrzeugen: Neuer Leitfaden
Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren.
Nach dieser Registrierung müssen einzelne Importe/Transporte in die EU jeweils im Vorfeld im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dort wird dann ein Code erzeugt, welcher in den Zollpapieren abgefragt wird.
Leider können die Industrie- und Handelskammern bei der Registrierung im F-Gas-Portal nicht im Detail helfen, da sie keinen Zugang zum Portal erhalten können (sie sind weder Unternehmen noch zuständige Behörde). Der Registrierungsprozess scheint leider störanfällig zu sein.
NEU: Die EU-Kommission hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Registrierung im F-Gas-Portal veröffentlicht, der hier abrufbar ist und auch in der rechten Spalte zu finden ist.
Die Registrierung wird auf dieser EU-Seite beschrieben, die nachfolgend auszugsweise zitiert wird, wofür sie maschinell ins Deutsche übersetzt wurde.
Schritt 1: Erstellen Sie Ihr EU-Login
- Maßnahme: Erstellen Sie ein persönliches EU-Login.
- Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.
Schritt 2: Melden Sie sich im F-Gas-Portal an
- Maßnahme: Melden Sie sich mit Ihren EU-Anmeldedaten an.
- Einzelheiten: Greifen Sie mit Ihren neuen EU-Zugangsdaten direkt auf das F-Gas-Portal zu.
Schritt 3: Füllen Sie Ihre Registrierung aus und reichen Sie sie ein
- Maßnahme: Füllen Sie das Anmeldeformular auf dem F-Gas Portal aus.
- Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.
Schritt 4: Überprüfung durch die Kommission
- Maßnahme: Die Kommission prüft Ihren Registrierungsantrag.
- Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.
Schritt 5: Feedback und Korrektur
- Wenn vollständig und genau:
- Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
- Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
- Falls unvollständige, unrichtige oder zusätzliche Angaben erforderlich sind:
- Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
- Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
- Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)
Zwei ergänzende Hinweise des Umweltbundesamts:
Ein häufig verwendeter Stoff in Fahrzeug-Klimaanlagen, der in Anhang II der F-Gas-Verordnung genannt wird, ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
- HFKW-1234yf (CF3CF=CH2)
- R 1234yf
- HFO 1234yf
- HFC 1234yf
Eine Registrierung aufgrund von Fahrzeug-Klimaanlagen fällt unter den Begriff „vorbefüllte Einrichtungen“ und nicht unter das Stichwort „bulk“.