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Nr. 3303956

Chemikalien

Am 20. Januar 2009 ist die EU-Chemikalien-Verordnung CLP (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) in Kraft getreten.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV) regelt unter anderem, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, eine Sachkundeprüfung beziehungsweise im besonderen Fall einen Sachkundelehrgang absolvieren müssen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen.

Die Chemikalienverbotsverordnung untersagt den Handel mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Die Verordnung enthält weiter verschiedene Beschränkungen für den Handel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen. Sie formuliert außerdem Anforderungen an die erforderliche Sachkunde für den Handel mit gefährlichen Stoffen. Die ChemVerbV gilt auch für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen im Versandhandel.