Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Zahlreiche Berufsgruppen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, um ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen. Eine "vorläufige Sachkundebescheinigung" gilt nicht.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Verordnung (EG) 842/2006 und trat bereits am 1. August 2008 in Kraft. Die Verordnung regelt den Erwerb der notwendigen Bescheinigungen bei Arbeiten mit flourierten Treibhausgasen.

Wen betrifft es?

Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV ) muss jeder, der seit dem 4. Juli 2009 Dichtheitsprüfungen, Installations-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Anlagen mit so genannten fluorierten Treibhausgasen erledigen will, eine Sachkundeprüfung ablegen.
Die Regelung betrifft Personen, die folgende Arbeiten ausführen:
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  • Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen oder
  • Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen in den Nummern 1, 2, 3 und 4 ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung Voraussetzung.
Für die Tätigkeit in Nummer 5 genügt die Teilnahme an einem Lehrgang.
Wer eine Sachkundeprüfung nach den Nummern 1 und 2 ablegen will, muss im Regelfall zusätzlich noch eine technische oder handwerkliche Ausbildung mitbringen, z. B. als Energieanlagenelektroniker, Anlagenmechaniker, Industriemechaniker oder Elektroniker für Automatisierungstechnik.

Gibt es Ausnahmen?

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung sieht einige Ausnahmen von der Pflicht zum Erwerb einer Sachkundebescheinigung vor. Diese Ausnahmen werden an der Qualifikation der Personen, an der Art der Tätigkeit oder an der Art des Betriebs festgemacht. Der so genannte „kleine Kälteschein“ ersetzt allerdings nicht die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung!
Die wichtigsten Ausnahmen gelten für:
  • Absolventen der Ausbildungsprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik, zum Kälteanlagenbauer, zum Kälte- und Klimaanlagenmonteur und zum Kühl- und Klimaanlagenmonteur.
  • Absolventen der Prüfung zum Kfz-Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Kfz-Servicemechaniker, Kfz-Servicetechniker, Kfz-Elektriker, Automobilmechaniker und Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, sofern ihnen für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen von ihrem Betrieb bescheinigt wird, dass während der Aus- und Weiterbildung alle Qualifikationen aus der Verordnung (EG) 307/2008 vermittelt wurden.
  • Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Sachkundebescheinigung erworben haben. Diese können sich von der IHK eine Sachkundebescheinigung bzw. eine Anerkennung ausstellen lassen. (Weitere Ausnahmen siehe DIHK-Informationsbroschüre im Downloadbereich.)

Betriebszertifizierung

Betriebe, die ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsysteme mit geregelten fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, müssen zertifiziert sein (§ 6 ChemKlimaschutzV).
Zuständige Behörde für Betriebszertifizierung in Hessen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Dezernat IV/F 43.2 Immissionsschutz
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Welche Lehrgänge gibt es?

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung bestimmt, dass die Sachkundebescheinigung in den Fällen Kälte-/Klimaanlagen/Wärmepumpen, Brandschutzsysteme/Feuerlöscher und Hochspannungsschaltanlagen jeweils durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erworben werden kann. Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfungen bieten viele Bildungseinrichtungen Lehrgänge an (siehe Liste im Downloadbereich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB)). Der Besuch eines Lehrgangs ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Für den Erwerb der Sachkunde bezüglich Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist dagegen das erfolgreiche Absolvieren eines Lehrgangs Voraussetzung.