Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich ist der Zugang zum Gewerbe für jedermann frei. Zum Schutz der Allgemeinheit gelten jedoch für bestimmte Tätigkeiten besondere Erlaubnispflichten.
Für die Ausübung dieser erlaubnispflichtigen Gewerbe sind – zusätzlich zur allgemeinen Anzeigepflicht – besondere Anforderungen zu erfüllen. Sowohl der Gewerbetreibende als auch der Betrieb müssen bestimmte Voraussetzungen nachweisen. Sind diese erfüllt, kann die erforderliche Erlaubnis beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden.
Immobilienwirtschaft
- Selbstständig als Bauträger oder Baubetreuer (Nr. 4357906)
- Selbstständig als Darlehensvermittler (Nr. 4357984)
- Selbstständig als Immobilienmakler (Nr. 4358002)
- Selbstständig als Wohnimmobilienverwalter (Nr. 4358022)
Immobiliendarlehensvermittler
- Erlaubnisverfahren (Nr. 3150544)
Finanzanlagenvermittler
- Erlaubnisverfahren (Nr. 1337694)
- Sachkunde für Finanzanlagenvermittler (Nr. 1327776)
- Prüfungsbericht oder Negativerklärung (Nr. 1333658)
- Honorarfinanzanlagenberater (Nr. 1333716)
- Allgemeine Informationen (Nr. 6688862)
Versicherungsvermittler
- Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler (Nr. 1337788)
- Sachkunde für Versicherungsvermittler (Nr. 1337710)
- Produktakzessorische Versicherungsvermittler z. B. Autohäuser (Nr. 1337792)
- Das Versicherungsvermittlerregister (Nr. 1337790)
- Weiterbildungspflicht (Nr. 4820150)
- Allgemeine Informationen (Nr. 4428210)
Kontakt

Susanne Oser

Ramona Mösch