Nr. 1339

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich ist der Zugang zum Gewerbe für jedermann frei. Zum Schutz der Allgemeinheit gelten jedoch für bestimmte Tätigkeiten besondere Erlaubnispflichten.
Für die Ausübung dieser erlaubnispflichtigen Gewerbe sind – zusätzlich zur allgemeinen Anzeigepflicht – besondere Anforderungen zu erfüllen. Sowohl der Gewerbetreibende als auch der Betrieb müssen bestimmte Voraussetzungen nachweisen. Sind diese erfüllt, kann die erforderliche Erlaubnis beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden.