CO2-Bepreisung durch den nationalen Emissionshandel

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in 2019 mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Die Bepreisung betrifft zunächst die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, die diese Mehrkosten zwangsläufig an die Kunden weitergeben. Im Jahr 2021 begann die Bepreisung mit 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht.
Untenstehend finden Sie die Preisentwicklung bis 2026 je Tonne CO2
  • 2023: 30€ – kein Preisanstieg aufgrund von der Energiekrise 2022
  • 2024: 45€
  • 2025: 55€ 
  • 2026: erfolgt der Einstieg in den Emissionshandel. Zertifikate werden zwischen einem Mindestpreis (55 € pro Tonne CO2) und einem Höchstpreis (65 Euro pro Tonne CO2) auktioniert.
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden komplett für den Klimaschutz eingesetzt und den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Sie fließen zunächst in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem wiederum Maßnahmen finanziert werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen und sie beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützen. Zum Beispiel bei der Sanierung von Gebäuden, beim Austausch von Heizungen oder beim Erwerb CO2-sparender Autos. Außerdem hat die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 1.7.2022 abgeschafft.
Wie sich die Entwicklungen in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirken, können Sie mit dem kostenlosen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner
Insbesondere bei Investitionen in Anlagen mit fossilen Energieträgern muss die Preissteigerung der kommenden Jahre berücksichtigt werden.

Deutlicher Anstieg der nationalen COBepreisung 2024 und Einbeziehung der Abfallverbrennung

Im nationalen Emissionshandel soll der Preis für Kohlendioxid (CO2)-Zertifikate 2024 deutlich steigen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Ursprünglich sollte der Preis auf 40 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden; die zusätzliche Erhöhung ist Bestandteil des am 13. Dezember 2023 verkündeten Haushaltskompromisses.
Außerdem wird mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auch die Abfallverbrennung voll in das nationale Emissionshandelssystem einbezogen. In der Folge ist davon auszugehen, dass Unternehmen aufgrund der neuen CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung mit höheren Kosten für Fernwärme oder Abfallentsorgung rechnen müssen.
Weiterführende Informationen zur CO2-Bepreisung finden Sie auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Die DIHK hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der seit 2021 laufende nationale Emissionshandel eine Sonderlast für deutsche Unternehmen darstellt. Erst 2027 soll auch in der EU eine Bepreisung von Wärme und Verkehr erfolgen. Die deutsche Carbon-Leakage-Kompensation für besonders belastete Unternehmen ist ein unvollständiger Ausgleich, aber immerhin inzwischen beihilferechtlich genehmigt.
(Stand: Januar 2024)