Auswärtige Berufsschule
Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschülerinnen und -schülern, die zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtet sind, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.