Kostenerstattung bei Besuch auswärtiger Berufsschule

Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschülerinnen und -schülern, die zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtet sind, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.
Seit 30. Mai 2017 gilt eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Darin ist geregelt, dass rückwirkend zum 1. September 2016 der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag 37 EUR beträgt.
Anträge auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses sind möglichst sofort nach Ende eines Unterrichtsblocks, spätestens zum 1. Oktober für das vorangegangene Schuljahr dem zuständigen Regierungspräsidium – bei Schulbesuch in Baden-Württemberg über die Schule – einzureichen.
Der Antrag kann beim Regierungspräsidium oder über die Schule gestellt werden. Die Verwaltungsvorschrift steht ebenfalls beim Regierungspräsidium zum Download bereit. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich zuständigkeitshalber direkt an das Regierungspräsidium oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wenden.
Erläuterungen finden Sie unter "Weitere Informationen".