Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütung muss nach dem Berufsbildungsgesetz „angemessen“ sein. Für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Diese kann unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht (Ausbildungsverguetungen_in_ausgewaehlten_Tarifvertraegen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)).
Seit über 35 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Die "Datenbank Ausbildungsvergütungen" ermöglicht es, die durchschnittlichen Vergütungen für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.
Unter "Weitere Informationen" stellen wir Ihnen zudem eine Übersicht der Ausbildungsvergütungen für die Region Südlicher Oberrhein in ausgewählten Tarifverträgen zur Verfügung.
Für weitere Informationen, insbesondere zu Berufen und Branchen, die nicht aufgeführt sind, stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater/innen gerne zur Verfügung.