Assistierte Ausbildung

Durch das Instrument der Assistierten Ausbildung im Recht der Arbeitsförderung sollen mehr benachteiligte junge Menschen intensiv auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung geführt werden. Dies soll auch jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben. Wenn entsprechende Landeskonzeptionen zum Übergangsbereich und zur Assistierten Ausbildung dies vorsehen und ein Dritter mindestens die Hälfte der Kosten mitfinanziert, können auch junge Menschen mit weiteren besonderen Lebensumständen in einer Assistierten Ausbildung unterstützt werden. Detailierte Informationen finden Sie auf dieser Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/assistierte-ausbildung.html;jsessionid=4E961D872AB127E7D55932F6EF3C172E.