IHK-Wahl 2020

Informationen der Industrie- und Handelskammer Erfurt zur Vollversammlungswahl 2020

Die IHK-Vollversammlung als Stimme der regionalen Wirtschaft

Knapp 80 Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in der Vollversammlung der IHK Erfurt. Warum? Weil Sie wissen, dass ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihr Engagement der Thüringer Wirtschaft eine starke Stimme verleiht. Weil sie auf diese Weise Einfluss auf die Entwicklung des Standorts nehmen können. Und weil sie die Zukunft ihrer Branchen aktiv mitgestalten können.
Die IHK Erfurt vertritt unabhängig und eigenverantwortlich die Interessen ihrer rund 60.000 Mitgliedsunternehmen gegenüber den Kommunen, der Landesregierung und auch in Berlin und Brüssel. Damit nimmt die Wirtschaft ihr Recht auf Selbstverwaltung wahr. Die Kammer ist somit eine gewichtige Stimme bei der Gestaltung des Wandels: Fachkräftemangel, Digitalisierung, Infrastruktur oder Standortentwicklung sind Themen, die in den Ausschüssen und in der Vollversammlung behandelt werden.
Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der Industrie- und Handelskammer. Das „Parlament der Wirtschaft“ besteht aus 78 direkt gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern, die 5 Jahre amtieren. Die Zusammensetzung spiegelt die Wirtschaftsstruktur Nord-, Mittel- und Westthüringens wider, denn die einzelnen Wirtschaftszweige wählen ihre Vertreter in 9 Wahlgruppen und 27 Wahlbezirken. Gleichberechtigt sitzt im Gremium die Einzelhändlerin neben dem Geschäftsführer eines großen Mittelständlers, der Handelsvertreter neben dem Bankvorstand oder der Gastwirt neben der Geschäftsführerin eines Modehauses. Denn es gilt der Grundsatz: Jedes Unternehmen hat unabhängig von seiner Größe eine Stimme.
Mindestens drei Mal im Jahr beruft die Präsidentin oder der Präsident die Vollversammlung ein. In den Sitzungen werden die Ziele und Richtlinien der IHK-Arbeit formuliert und Beschlüsse gefasst, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von Bedeutung sind. Die Mitglieder legen die Positionen zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen fest und bestimmen die Höhe der Beiträge und Gebühren.
In Ausschüssen können Vollversammlungsmitglieder ihre Erfahrungen austauschen und sich aktiv einbringen und mitgestalten. Die Branchen-, Fach- und Regionalausschüsse beraten die Vollversammlung, greifen aktuelle Themen auf, entwickeln Ideen, Maßnahmen, Stellungnahmen und Positionen.
Weitere Informationen und ein ergänzendes Kurzvideo zum Thema finden Sie unter www.erfurt.ihk.de/vollversammlung. 
Thüringen braucht eine starke Stimme. Gestalten Sie die Zukunft der Industrie- und Handelskammer Erfurt und die wirtschaftliche Entwicklung von Thüringen aktiv mit. Beteiligen Sie sich 2020 an der Wahl der Mitglieder des neuen Plenums. Wie das geht?

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen, wobei jedes Unternehmen unabhängig von Größe oder Umsatz nur eine Stimme hat. Nicht wählen dürfen IHK-Zugehörige, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
Das Wahlrecht wird ausgeübt 
-    für kammerzugehörige natürliche Personen von diesen selbst (z.B. Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintragung, eingetragener Kaufmann), 
-    für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann also z.B. durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen ausgeübt werden.

Wer kann sich in die Vollversammlung wählen lassen?

Jeder, der am Wahltag volljährig ist und die Wahlberechtigung (siehe oben) besitzt, kann auch in die Vollversammlung der IHK gewählt werden. Wahlberechtigt und somit auch wählbar sind natürliche Personen, genauer IHK-zugehörige Personen, Vertretungsberechtigte einer juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit, Prokuristen aber auch der besonders bestellte Bevollmächtigte. Will jemand als besonders bestellter Bevollmächtigter kandidieren, muss er dem Wahlausschuss die Voraussetzungen für die Anerkennung als besonders bestellter Bevollmächtigter gesondert in einem von der IHK zur Verfügung zu stellenden Muster nachweisen. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur durch eine Person in der Vollversammlung vertreten sein.

Warum soll man sich wählen lassen?

Die Industrie- und Handelskammer – das ist Selbstverwaltung anstelle von Staat. Das ist die Alternative zu staatlicher Regulierung. Die IHK Erfurt vertritt die Interessen der Wirtschaft in der Region. Der ehrenamtliche Einsatz in der Vollversammlung garantiert dabei Praxisnähe, Sachkompetenz und verringert den Verwaltungsaufwand. Ehrenamtliches Engagement für die IHK ist nicht zuletzt ein Stück Eigenverantwortung – auch finanziell betrachtet. Damit entlastet die Wirtschaft den Staat in der Überzeugung, dass viele Aktivitäten von der Wirtschaft selbst kostengünstiger und effizienter erledigt werden können als vom Staat.

Wie können Wahlvorschläge gemacht werden?


Jeder wahlberechtigte IHK-Zugehörige kann seinen Wahlvorschlag schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail-Übermittlung eines eingescannten Dokuments innerhalb einer vom Wahlausschuss festgelegten Frist für seine Wahlgruppe und seinen Wahlbezirk beim Wahlausschuss (Kontakt siehe unten) einreichen. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk vorgeschlagen werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind.
Geschäftsstelle und Kontakt 
Wahlausschuss der IHK Erfurt
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
Tel. 0361 3484-192
Fax 0361 34 85-973
E-Mail: wahl@erfurt.ihk.de

Wie wird gewählt?


Die 78 Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen unmittelbar gewählt. Der Wahlberechtigte darf auf dem Stimmzettel höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk zu wählen sind.

Gibt es eine Wahlpflicht?

Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen IHK-Mitgliedern jedoch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sie können so den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Vollversammlung ihrer IHK mitbestimmen. Und Sie verleihen der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht.

Welche Wahlgruppen/Wahlbezirke gibt es und wie viele Sitze haben diese?

Kann man sich einer anderen Wahlgruppe zuordnen lassen?


Der Wahlausschuss stellt die Listen der Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken auf. Diese Wählerlisten können von den Wahlberechtigten oder ihren Bevollmächtigten für die Dauer von zwei Wochen zu den üblichen Geschäftszeiten der IHK eingesehen werden. Anträge auf Aufnahme oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe/ zu einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung können binnen einer Woche nach Ablauf der Einsichtnahmefrist gegenüber dem Wahlausschuss geltend gemacht werden. Wählen kann nur, wer in den vom Wahlausschuss festgestellten Wählerlisten eingetragen ist.

Wie kann man sich über die Kandidaten informieren?


Der Wahlausschuss gibt die gültigen Kandidatenlisten im Wirtschaftsmagazin der IHK Erfurt sowie im Internet unter www.erfurt.ihk.de/wahl bekannt. Darüber hinaus werden die Kandidaten in einem den Briefwahlunterlagen beigefügten Flyer vorgestellt. 

Wo finde ich die Wahlordnung?


Die Wahlordnung der IHK Erfurt enthält präzise Vorschriften zu den Grundsätzen und zur Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung der IHK Erfurt. Sie finden sie unter www.erfurt.ihk.de/wahlordnung.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern folgender Ansprechpartner:
Jens Wessely
Zentrale Dienste | Recht und Steuern
Tel. 0361 3484-192 
E-Mail: wessely@erfurt.ihk.de