Zweite Wahlbekanntmachung
Kandidatenlisten
Für die 78 Sitze der im Jahr 2025 neu zu wählenden Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt für die Legislaturperiode 2026 bis 2030 bewerben sich insgesamt 165 Kandidatinnen und Kandidaten. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die jeweilige Kandidatenliste.
Der Wahlausschuss macht die Kandidatenlisten nachfolgend mit Familiennamen, Vornamen, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens bekannt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt.
Die Kandidatenlisten werden auf Beschluss des Wahlausschusses um Kandidatenfotos ergänzt.
Durchführung der Wahl
Die Wahl findet kombiniert (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme.
Die Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) und den Unterlagen für die Briefwahl (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Rücksendeumschlag), werden an alle Wahlberechtigten in der Zeit vom
27. Oktober 2025 bis 29. Oktober 2025
versandt.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen kann entweder elektronisch an der Online-Wahl oder schriftlich an der Briefwahl teilnehmen. Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen kann entweder elektronisch an der Online-Wahl oder schriftlich an der Briefwahl teilnehmen. Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen.
Wahlfrist
Die Frist, in welcher die Stimmen bei der IHK Erfurt vorliegen (Briefwahl) oder auf dem Wahlserver gespeichert sein müssen (elektronische Wahl) läuft
vom 27. Oktober bis zum 27. November 2025, 17:00 Uhr.
Stimmabgabe bei elektronischer Wahl
Die elektronische Stimmabgabe erfolgt nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung des Wahlberechtigten am Wahlportal. Mittels der übermittelten Zugangsdaten erhält der Wahlberechtigte im Wahlportal den Zugang zum elektronischen Stimmzettel.
Vor der Anmeldung wird der Wahlberechtigte über geeignete Sicherheitsmaßnahmen informiert, mit denen das für die Wahlhandlung genutzte Endgerät gegen Eingriffe Dritter geschützt wird und damit seine Stimme nicht durch Angriffe von außen, insbesondere mittels Viren und „Trojanern“, manipuliert und ausgespäht werden kann. Weiterhin wird auf kostenfreie Bezugsquellen geeigneter Software hingewiesen. Die Kenntnisnahme der Sicherheitshinweise ist vor Beginn der Anmeldung und Authentifizierung in elektronischer Form zu bestätigen.
Die elektronische Wahl erfolgt durch Kennzeichnung der zu wählenden Kandidaten auf dem elektronischen Stimmzettel im Wahlportal. Der elektronische Stimmzettel enthält die Kandidatenliste für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk sowie einen Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Kandidaten. Der Wahlausübungsberechtigte darf höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen.
Bei der elektronischen Stimmabgabe gilt die Wahlausübungsberechtigung als gegeben, wenn die Stimmabgabe unter Verwendung der dem Wahlberechtigten mitgeteilten Login-Kennung und des entsprechenden Passworts geschieht und bei Stimmabgabe auf Abfrage bestätigt wird, dass Login und Passwort berechtigt genutzt werden. Durch das verwendete elektronische Wahlsystem wird sichergestellt, dass das Stimmrecht nicht mehrfach ausgeübt werden kann.
Der elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im Wahlportal enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden.
Der Wahlausübungsberechtigte hat bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit seine Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Ein Absenden der Stimme wird erst auf der Grundlage einer elektronischen Bestätigung durch den Wahlausübungsberechtigten ermöglicht. Die erfolgreiche Übermittlung ist für den Wahlausübungsberechtigten am Bildschirm erkennbar. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt diese als vollzogen.
Vor der Bestätigung für das Absenden der Stimme wird der Wahlausübungsberechtigte darauf hingewiesen, wenn er keinen oder weniger Kandidaten gekennzeichnet hat, als in seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk zu wählen sind. Die Stimmabgabe für mehr Kandidaten, als in der Wahlgruppe und im Wahlbezirk zu wählen sind, ist technisch ausgeschlossen.
Stimmabgabe bei Briefwahl
Die Stimmabgabe bei der Briefwahl erfolgt durch Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Kandidaten enthält.
Wahlberechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten erhalten hat.
Der Wahlausübungsberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten nur einmal stimmen.
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen, zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Rücksendeumschlag gelegt und so rechtzeitig an die IHK gesendet, sodass die Unterlagen spätestens zum Ende der Wahlfrist vorliegen.
Die rechtzeitig bei der IHK eingegangenen Stimmzettelumschläge werden nach Feststellung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Sollte bereits eine elektronische Stimmabgabe oder eine Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt sein, so ist der eingegangene Stimmzettelumschlag von einer Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Liegt noch keine Stimmabgabe vor, wird die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe durch die IHK gesperrt.
Henrik Bier,
Vorsitzender des Wahlausschusses
Vorsitzender des Wahlausschusses
Geschäftsstelle des Wahlausschusses