Erste Wahlbekanntmachung

Neuwahl der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt

In diesem Jahr werden 78 Mitglieder der Vollversammlung in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen für die Wahlperiode 2026 bis 2030 unmittelbar gewählt.

Wahlausschuss

Die Vollversammlung hat am 11. Dezember 2024 gemäß § 7 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK Erfurt (WO) vom 18. September 2024 zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss gewählt, dem folgende Personen angehören:
  • Henrik Bier
  • Christoph Gösel
  • Daniela Hühn
  • Dr.-Ing. Veit Stockmann
Der Wahlausschuss hat am 28. Mai 2025 aus seiner Mitte Herrn
Henrik Bier
einstimmig als Vorsitzenden gewählt.
Der Wahlausschuss ist am 28. Mai 2025 zu einer Sitzung zusammengetreten und macht hiermit allen IHK-Zugehörigen bekannt:

Wahlverfahren

Die Wahl der Vollversammlung für die Wahlperiode 2026 bis 2030 findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen (§ 11 WO).

Wählerlisten

Die nach den Vorgaben des Wahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl getrennt für jede Wahlgruppe und jeden Wahlbezirk aufgestellten Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten, § 8 WO) können vom 14. August bis 27. August 2025 durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten an folgendem Ort während der jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden:
Kammergebäude IHK Erfurt
Arnstädter Straße 34 (Raum A 2.09)
Tel. 0361 3484-192
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 8:00 bis 14:30 Uhr
Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk (§ 8 Abs. 3 WO).
Nach individueller Vereinbarung können die Wählerlisten innerhalb der genannten Frist auch in den Regionalbüros der IHK Erfurt eingesehen werden.

Anträge und Einsprüche

Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk können bis 3. September 2025 eingereicht werden. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest (§ 8 Abs. 4 WO).
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ende der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antrags- und Einspruchsfrist entstanden ist (§ 8 Abs. 5 WO).

Wahlvorschläge

Die Wahlberechtigten werden aufgefordert bis 24. September 2025 für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftliche Wahlvorschläge (eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) beim Wahlausschuss einzureichen, wobei auch eine Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail an wahl@erfurt.ihk.de zulässig ist (§§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 WO).
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Erfurt ausschließen (§ 10 Abs. 2 WO).
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag, § 10 Abs. 3 WO).

Wählbarkeit

Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-zugehörig oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 4 Abs. 1 WO).
Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen (§ 4 Abs. 2 WO).
Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren (§ 4 Abs. 3 WO).

Wahlgruppen, Wahlbezirke und Sitzverteilung

Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die nachfolgend festgelegte Anzahl an Mitgliedern in die Vollversammlung (§ 6 Abs. 4 WO in Verbindung mit der Anlage zur Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Erfurt):
Übersicht der Wahlgruppen, vergleiche Tabelle darunter.

Anlage zur Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Erfurt
Barrierefreie Tabelle:
Wahlgruppe
Sitze
LK
Eichsfeld
U-H-Kreis
LK
Nord-
hausen
Kyffhäuser-
kreis
LK
Sömmerda
Weimar
Kreis Weimarer Land
LK Gotha
Erfurt
Wartburg- kreis

I. Verarbeitendes
Gewerbe

17

4

3

3

4

3
II. Bau

5

3


2
III. Energie/ Wasser/ Abwasser/ Abfallentsorgung

4

4
IV. Großhandel

5

5
V. Einzelhandel

11

2

1

2

4

2
VI. Verkehr

4

2


2
VII. Gastronomie/
Fremdenverkehr

5

1


1


1

1

1
VIII. Banken/ Versicherungen

4

4
IX. Sonstige Dienstleistungen

23

3


3

5

9


3

Summe
78





Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die Kandidatenliste (§ 10 Abs. 1 WO).
Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind (§ 10 Abs. 6 WO).
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und macht die Kandidatenlisten im Internet auf der Website der IHK Erfurt unter www.ihk.de/erfurt/ihk-wahl bekannt (§ 10 Abs. 4, 7 WO).

Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl und den Unterlagen für die Briefwahl, werden an alle Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Oktober bis 29. Oktober 2025 versandt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist (§ 3 WO).

Wahlfrist

Die Frist, in welcher die Stimmen bei der IHK Erfurt vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein müssen (Wahlfrist, § 7 Abs. 2 WO) läuft vom 27. Oktober bis zum 27. November 2025, 17:00 Uhr.

Stimmenauszählung und Wahlergebnis

Der Wahlausschuss stellt nach Abschluss der Wahl am 1. Dezember 2025, ab 10:00 Uhr in der IHK Erfurt (ThEx-Gebäude) - Raum F 0.02/F 0.03, Gustav-Freytag-Straße 1, 99096 Erfurt - das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber im Internet unter www.ihk.de/erfurt/ihk-wahl bekannt (§ 20 Abs. 2 WO).
Die Auszählung der Stimmen ist für IHK-Zugehörige öffentlich (§ 18 Abs. 1 WO).

Geschäftsstelle des Wahlausschusses

IHK Erfurt
Wahlausschuss
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
Tel.: 0361 3484-192
E-Mail: wahl@erfurt.ihk.de
Weitere Informationen zur Vollversammlungswahl 2025 finden Sie auch im Internet auf der Website der IHK Erfurt unter www.ihk.de/erfurt/ihk-wahl.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses