Zugänge gewährleisten

Barrierefreiheit in allen Bereichen

Der Begriff "Barrierefreiheit"

Als "Barrierefreiheit" bezeichnet man die Zugänglichkeit der baulichen Umwelt für alle Personengruppen wie Ältere, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit kleinen Kindern genauso wie Menschen ohne Behinderung.

Barrierefreie Kommunikation

Auch in der Kommunikation und in der Informationstechnik bestehen Bedingungen, die nicht für alle Menschen gleich sind. Internetseiten und Texte sollen daher leicht zugänglich und übersichtlich gestaltet, sowie zusätzlich die Inhalte für Menschen mit Behinderungen in eine für sie verständliche Form gebracht werden.

Leichte Sprache

Unter leichter Sprache versteht man eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise. Sie erleichtert Menschen das Verstehen von Texten.
Besonders hilfreich ist sie für Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen eine eingeschränkte Kompetenz in der deutschen Sprache aufweisen.
Die Leichte Sprache kann von Hörgeschädigten oder Gehörlosen, von Menschen mit geistiger Behinderung, Analphabeten, Menschen mit sehr geringer Schulbildung, Touristen oder Migranten mit geringen deutschen Sprachkenntnissen, benötigt werden. Die Anwendung leichter Sprache dient der Barrierefreiheit.

Barrierefreie Informationstechnik

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) soll in Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) allen Menschen mit Behinderung den Zugriff auf Internet- und öffentlich zugängliche Intranetangebote von Bundesbehörden ohne zusätzliche Bedingungen ermöglichen oder erleichtern. Private oder kommerzielle Internetangebote fallen nicht unter den Geltungsbereich der BITV. Dennoch sind kommerzielle Anbieter aufgerufen, Barrierefreiheit umzusetzen.

Zusammenarbeit Thüringer Unternehmen mit Werkstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 

Für Betriebe besteht die Möglichkeit, z.B. bei den Finneck-Werkstätten (Homepage) Aufträge zu vergeben, die dann durch Menschen mit Behinderung bearbeitet werden.
Bekannte Angebote anderer Anbieter teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

Barrierefreiheit an Berufsbildenden Schulen 

Das Thema Inklusion begleitet unsere Gesellschaft in nahezu allen Themengebieten, so auch in der Berufsausbildung. Im Rahmen der Qualitätssicherung unserer Beratungskompetenz zur Inklusion möchten wir für die rund 2.200 Ausbildungsunternehmen eine Übersicht der Berufsbildenden Schulen in Mittel-, West- und Nordthüringen zur Verfügung stellen:
  1. Berufsbildende Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen: LK Sömmerda (XLS-Datei · 26 KB), LK Weimarer Land (XLSX-Datei · 10 KB), Stadt Weimar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB), Stadt Erfurt (XLSX-Datei · 11 KB) 
  2. Berufsbildende Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen: LK Nordhausen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB), LK Eichsfeld (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB), Kyffhäuserkreis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 170 KB), Unstrut-Hainich-Kreis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB)
  3. Berufsbildende Schulen (XLSX-Datei · 10 KB) im Bereich des Staatlichen Schulamtes Westhüringen