Ausbildungsordnung für Floristen modernisiert

Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Prüfungsanforderungen sowie eine höhere Bedeutung von Dienstleistungsorientierung und Kommunikation waren die Hauptgründe für eine Modernisierung der Ausbildungsordnung für Floristen. Sie tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Die Floristik hat jahrhundertelange Tradition und ist häufig mit sehr persönlichen Anlässen verbunden. Floristen gestalten demnach Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumfloristik. Gestaltungstechniken sowie Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren fortlaufend weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Im neuen Beruf werden die neuen Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Berufe gelten. Neu eingeführt wird bei den Floristen ferner die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Floristen und zur Floristin modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2025 in Kraft.