Berufe für Menschen mit Behinderungen

Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung dürfen jeden dualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht möglich ist, soll in einem der folgenden Berufe ausgebildet werden.
Wer darf in diesen Berufen ausgebildet werden?
Körper- und sinnesbehinderte Menschen, insbesondere Behinderte mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung in den unten aufgeführten Berufen erfolgen darf, treffen die Dienststellen der Agentur für Arbeit.
Folgende Ausbildungsregelungen gelten für den Kammerbezirk der IHK Erfurt:
Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Erlassdatum
Fachpraktiker/-in Küche (DOCX-Datei · 47 KB) 3 Jahre 18. April 2012
Fachpraktiker/-in im Verkauf (DOCX-Datei · 57 KB) 2 Jahre 6. Juli 2012
Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik (DOCX-Datei · 44 KB) 3,5 Jahre 1. Mai 2014
Fachpraktiker für Holzverarbeitung (DOCX-Datei · 45 KB) 3 Jahre 1. Mai 2014
Fachpraktiker für Lagerlogistik (DOCX-Datei · 41 KB) 3 Jahre 1. Mai 2014
Fachpraktiker/-in für Industriemechanik (DOCX-Datei · 56 KB) 3,5 Jahre 1. August 2016
Fachpraktiker/in im Gastgewerbe 3 Jahre 27. März 2025
Fachpraktiker/in für Büromanagement (DOCX-Datei · 87 KB) 3 Jahre 1. August 2022
Fachpraktiker/in Metalltechnik 3 Jahre 27. März 2025