Ausbildung

Bankkaufmann - Bankkauffrau

Informationen zum Beruf 

Der Beruf Bankkaufmann/-frau gilt seit Jahrzehnten als einer der Klassiker unter den dualen Erstausbildungen und als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt. Nach über 20 Jahren wurde die Verordnung aus dem Jahr 1998 nun grundlegend überarbeitet und modernisiert. Angesichts der fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozesse in der Bankbranche ergeben sich auch für die Erstausbildung neue Erfordernisse.
Der aktualisierte Beruf stellt die Kundenbeziehung konsequent in den Mittelpunkt – auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle. Neben einer ganzheitlichen Kundenberatung präzisiert die neue Verordnung zudem die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte. Ergänzt wird die Ausbildungsverordnung außerdem um methodische Kompetenzen des Projektmanagements. Zusätzliche Arbeitstechniken zur Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse unterstreichen die neue Relevanz des prozessorientierten Arbeitens zusätzlich.
Neu eingeführt wird im Beruf Bankkaufmann/-frau des weiteren die  gestreckte Abschlussprüfung– damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die berufsschulischen Lernfelder wurden parallel zu den betrieblichen Inhalten aktualisiert und mit diesen abgestimmt.
Nach seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen steht.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 05. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. 
Die IHK Düsseldorf unterstützt Bewerber und Unternehmen bei der gegenseitigen Suche Ausbildung finden.

Berufskollegs

Regional findet die Berufsschule am Leo-Statz-Berufskolleg statt.
Mit Einverständnis des Betriebes kann ein Auszubildender aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Höhe der Ausbildungsvergütung

Bei Tarifbindung richtet sich die Ausbildungsvergütung im Beruf „Bankkaufmann / Bankkauffrau“ in der Regel nach dem Tarif des privaten Bankgewerbes oder aber nach Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung). 

Informationen zu den IHK-Prüfungen

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

  • Konten führen und Anschaffungen finanzieren (90 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 20 Prozent)
Anforderungen:
  1. Kundensituationen und -anliegen analysieren,
  2. kundenorientierte Lösungen entwickeln und erörtern,
  3. Möglichkeiten projektorientierter Arbeitsweisen aufzeigen,
  4. rechtliche Regelungen einhalten.
Für den Nachweis sind folgende Gebiete zu Grunde zu legen:
  • Kontoführung und nicht-dokumentärer Zahlungsverkehr
  • Anlage auf Konten
  • Konsumentenkredite

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

  • Vermögen aufbauen und Risiken absichern (90 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 20 Prozent)
  • Finanzierungsvorhaben begleiten (90 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 20 Prozent)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 10 Prozent)
  • Kunden beraten (30 Min. Gesprächssimulation, Gewichtung: 30 Prozent)
Anforderungen für die einzelnen Prüfungsteile:
Vermögen aufbauen und Risiken absichern (90 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 20 Prozent)
  • komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen analysieren,
  • kursbeeinflussende Faktoren berücksichtigen
  • kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen entwickeln und erörtern,
  • Kunden anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung informieren
  • rechtliche Regelungen einzuhalten
Finanzierungsvorhaben begleiten (90 Min., Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 20 Prozent)
  • Informationen zu Finanzierungsvorhaben sowie zu den Kreditnehmern aufbereiten und bewerten
  • Sicherheiten bewerten und auswählen,
  • Konditionen begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Sicherheit, der Bonität sowie der Rentabilität der Kundenverbindung
  • Kunden Prozesse im Rahmen des Immobilienerwerbs beschreiben,
  • Signale für die Gefährdungen von Kreditengagements erkennen und Maßnahmen ableiten
  • rechtliche Regelungen einhalten.
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min. Schriftliche Prüfung, Gewichtung: 10 Prozent)
  • Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen
Kunden beraten (30 Min. Gesprächssimulation, Gewichtung: 30 Prozent)
  • Beratungsgespräch ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert führen,
  • sich kundenorientiert verhalten,
  • analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel einsetzen,
  • Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren sowie rechtliche Regelungen einhalten,
  • auf Kundenfragen und -einwände eingehen,
  • über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe erkennen und ansprechen,
  • fachliche Hintergründe und Zusammenhänge berücksichtigen,
  • Gespräche kundenorientiert abzuschließen.
Weitere Hinweise zur Gesprächssimulation: Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zu Grunde zu legen: 1. Konten zu führen, 2. Anschaffungen finanzieren, 3. Vermögen aufbauen, 4. Risiken absichern, 5. Baufinanzierungsvorhaben im Privatkundengeschäft begleiten. Der Prüfungsausschuss stellt dem Prüfling zwei Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten zur Auswahl. Bei dieser Auswahl sind folgende Kombinationen nicht zulässig: Kombination Nummer 1 + 3
sowie Kombination Nummer 2 + 5. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen finden deutschlandweit zeitgleich statt. Die Termine werden mit mehrjährigem Vorlauf veröffentlicht. Siehe Prüfungstermine und Anmeldeschluss.