Ausbildung
Ausbildungsvertrag
Wer ausbildet, schließt dafür einen Vertrag (§ 10 BBiG).
Informationen zum Umgang der IHK Düsseldorf mit personenbezogenen Daten finden Sie
hier.
Inhalt des Ausbildungsvertrags
Im Ausbildungsvertrag wird das Wichtigste zur Ausbildung vereinbart. Das ist insbesondere der
Beruf, der Beginn und die
Dauer der Berufsausbildung, die tägliche Ausbildungszeit, die Höhe der
Vergütung und die Dauer des
Urlaubs (§ 11
BBiG).
Darüber hinaus beinhaltet der Ausbildungsvertrag weitere Angaben, wie etwa die Staatsangehörigkeit und Schulabschluss des Azubis und den Namen des Ausbilders
(§ 34 Absatz 2 BBiG).
(§ 34 Absatz 2 BBiG).
Ausbilden können Personen, Firmen, Personengesellschaften (oHG, KG) und juristische Personen des privaten Rechts (AG, GmbH) oder des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen).
Ausbildungsverträge dürfen nur Betriebe schließen, die die
Voraussetzungen dafür haben und die von der IHK anerkannt worden sind. Dafür werden Sie von einer
Ausbildungsberaterin / einem Ausbildungsberater besucht.
Bei Vertragsänderungen genügt ein durch die Vertragspartner unterzeichnetes formloses Schreiben.
Dieses Verfahren gilt auch für
Umschulungsverträge.
Der Online-Ausbildungsvertrag ist besonders komfortabel
Der
Online-Ausbildungsvertrag leitet durch das Formular und unterstützt den vollständigen und wasserdichten Vertragsschluss: Die Firmendaten sind bereits hinterlegt. Ausbilder und Beruf können einfach mit einer Dropdown-Liste ausgewählt werden. Andere Angaben, wie etwa Vergütung oder Urlaub, werden unterstützt.