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Nr. 7198822
Rechenzentren

Das Rückgrat der digitalen Welt

Digitalisierung ist ohne Rechenzentren nicht denkbar. Doch oft formiert sich Widerstand gegen Ansiedlungen. Eine Neuregelung könnte Abhilfe schaffen.
Ohne sie gibt es keine Cloud. Auch keine KI. Generell müssten wir auf Digitalisierung und vernetzte Wirtschaft verzichten. Aber auch in den eigenen vier Wänden wäre kein Streaming möglich, kein Homeoffice, kein Online-Banking. Rechenzentren sind das Rückgrat der digitalen Welt. Dass diese Infrastruktur ausgebaut werden muss, ist unbestritten.
Doch wenn konkrete Projekte beraten werden, wenn sich Stadt­parlamente und Gemeindevertretungen auch in Südhessen über die exakten Neubaupläne beugen, kann man oft erleben, dass die Meinung vorherrscht: Wichtig sind sie ja schon, aber bitte nicht vor unserer Haustür.
So geschehen in Groß-Gerau im Februar 2026. Auf einem rund 14 Hektar großen Gelände östlich des Stadtteils Dornberg wollte Vantage Data Centers ein Rechenzentrum mit einer Leistung von 174 Megawatt errichten. Das US-Unternehmen betreibt bereits nur wenige Kilometer entfernt in Raunheim ein Datenzentrum. Doch die Mehrheit der Stadtverordneten­versammlung sprach sich gegen den Neubau aus. Das Stadtparlament erteilte dem 2,5 Milliarden Euro schweren Projekt eine Absage. Als einer der Gründe wurde genannt, dass das Rechenzentrum keine verlässlichen Einnahmen über die Gewerbesteuer garantieren würde. Bemängelt wurde auch der hohe Energieverbrauch, den das Rechenzentrum verursacht.
Das Beispiel Groß-Gerau zeigt exemplarisch, dass zwar der Bedarf an Rechenzentren existiert – doch die vergleichsweise geringe Zahl an damit verbundenen Arbeitsplätzen lässt ihre Ansiedlung für viele Kommunen wenig attraktiv erscheinen. Abhilfe könnten neue steuerliche Anreize für Städte und Gemeinden schaffen, wenn etwa die Zerlegung der Gewerbe­steuer auf die Kommunen bei mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens neu verhandelt würde. Bisher erfolgt die Zer­legung nach dem Verhältnis der in den einzelnen Betriebs­stätten gezahlten Arbeitslöhne. Dabei spielt kaum eine Rolle, in welcher Betriebsstätte der Gewerbeertrag maßgeblich erwirt­schaftet wurde.
Diskutiert wird daher derzeit ein neuer Zerlegungsmaßstab. Dem Beispiel der Windenergieanlagen folgend, für deren Gewerbesteuermessbetrag sich nur zehn Prozent nach der Summe der Arbeitslöhne richten und zu 90 Prozent das Ver­hältnis der installierten Leistung relevant ist, könnte dies auch ähnlich für Rechenzentren gelten. So würden Kommunen fiskalisch stärker profitieren und eine Ansiedlung attraktiver erscheinen.
Weiterlesen: Ein Kommentar zur Ansiedlung von Rechenzentren von Prof. Dr. Thomas Döring (Hochschule Darmstadt) und Robert Lippmann (IHK-Hauptgeschäftsführer): „Wer Rechenzentren will, muss Kommunen daran beteiligen”
Dieser Artikel ist erstmals erschienen im IHK-Magazin “Wirtschaftsdialoge”, Ausgabe 5/2026. Sie möchten das gesamte Heft lesen?
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Matthias Voigt
Bereich: Kommunikation und Marketing
Themen: IHK-Magazin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit