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Nr. 7198836
Kommentar

»Wer Rechenzentren will, muss Kommunen daran beteiligen«

Ein Kommentar zur Ansiedlung von Rechenzentren von Prof. Dr. Thomas Döring (Hochschule Darmstadt) und Robert Lippmann (IHK-Hauptgeschäftsführer).
Rechenzentren sind kritische Infrastruktur für Cloud, KI, digitale Geschäftsmodelle und digitale Souveränität. Für Frankfurt/Rhein-Main ist das besonders relevant: Hier kon­zentriert sich ein erheblicher Teil der deutschen Rechenzent­rumskapazitäten – und zugleich treffen steigende Nachfrage, knappe Flächen, hohe Energiebedarfe und kommunale Stand­ortentscheidungen unmittelbar aufeinander.
Das Problem: Der Nutzen von Rechenzentren ist überregional, die Belastungen entstehen vor Ort. Kommunen stellen Flächen bereit, müssen Infrastruktur ermöglichen und wägen Rechen­zentren gegen andere gewerbliche Nutzungen ab. Fiskalisch profitieren sie davon aber oft nur begrenzt. Denn die Gewer­besteuer wird bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten im Wesentlichen nach der Lohnsumme verteilt. Für arbeits­platzintensive Unternehmen mag das passen. Für kapital-, flächen- und energieintensive Rechenzentren mit vergleichs­weise wenigen Beschäftigten passt es immer weniger.
Das Gewerbesteuerrecht gerät damit in eine Automatisierungs­falle: Die wirtschaftliche Realität verändert sich, der steuer­liche Verteilungsmaßstab bleibt arbeitsplatzorientiert. Dass dies kein theoretisches Problem ist, bestätigen inzwischen auch die Kommunen selbst. Deutscher Städte- und Gemein­debund und Deutscher Landkreistag fordern gemeinsam eine Reform und bringen die Sache auf einen einfachen Punkt: Die Gewerbesteuer muss stärker dort anfallen, wo die physische Rechenleistung erbracht wird.
Das ist ordnungspolitisch konsequent. Es geht nicht darum, Kommunen mit Subventionen von Rechenzentren zu über­zeugen. Es geht darum, kommunale und gesamtwirtschaft­liche Interessen in Einklang zu bringen.
Und es kommt Bewegung in die Sache. Aktuell liegt ein noch nicht ressortabgestimmter Referentenentwurf vor, der erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 einen besonderen Zerlegungs­maßstab für Betreiber von Rechenzentren vorsieht. Konkret sollen zehn Prozent weiterhin nach Lohnsumme, 90 Prozent dagegen nach der elektrischen Nennanschlussleistung der jeweiligen Standorte verteilt werden. Der Entwurf selbst begründet die Neuregelung ausdrücklich mit digitaler Sou­veränität und Wettbewerbsfähigkeit.
Das geht in die richtige Richtung. Dass sich das hessische Digi­talministerium aktiv darum bemüht, die Anpassung bereits in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Gerade in Frankfurt/Rhein-Main zeigt sich wie unter einem Brennglas, warum diese Weichenstellung wichtig ist. Hier entscheidet sich, ob wir den Ausbau strategisch wichtiger digitaler Infrastruktur mit knappen Ressourcen und berech­tigten kommunalen Interessen zusammenbringen.
Wer digitale Souveränität will, braucht Rechenzentren. Und wer Rechenzentren will, muss die Kommunen so beteiligen, dass sich ihre Ansiedlung vor Ort auch lohnt.
Dieser Artikel ist erstmals erschienen im IHK-Magazin “Wirtschaftsdialoge”, Ausgabe 5/2026. Sie möchten das gesamte Heft lesen?
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