»Wer Rechenzentren will, muss Kommunen daran beteiligen«
Ein Kommentar zur Ansiedlung von Rechenzentren von Prof. Dr. Thomas Döring (Hochschule Darmstadt) und Robert Lippmann (IHK-Hauptgeschäftsführer).
Prof. Dr. Thomas Döring, Hochschule Darmstadt
Rechenzentren sind kritische Infrastruktur für Cloud, KI, digitale Geschäftsmodelle und digitale Souveränität. Für Frankfurt/Rhein-Main ist das besonders relevant: Hier konzentriert sich ein erheblicher Teil der deutschen Rechenzentrumskapazitäten – und zugleich treffen steigende Nachfrage, knappe Flächen, hohe Energiebedarfe und kommunale Standortentscheidungen unmittelbar aufeinander.
Das Problem: Der Nutzen von Rechenzentren ist überregional, die Belastungen entstehen vor Ort. Kommunen stellen Flächen bereit, müssen Infrastruktur ermöglichen und wägen Rechenzentren gegen andere gewerbliche Nutzungen ab. Fiskalisch profitieren sie davon aber oft nur begrenzt. Denn die Gewerbesteuer wird bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten im Wesentlichen nach der Lohnsumme verteilt. Für arbeitsplatzintensive Unternehmen mag das passen. Für kapital-, flächen- und energieintensive Rechenzentren mit vergleichsweise wenigen Beschäftigten passt es immer weniger.
Robert Lippmann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar.
Das Gewerbesteuerrecht gerät damit in eine Automatisierungsfalle: Die wirtschaftliche Realität verändert sich, der steuerliche Verteilungsmaßstab bleibt arbeitsplatzorientiert. Dass dies kein theoretisches Problem ist, bestätigen inzwischen auch die Kommunen selbst. Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag fordern gemeinsam eine Reform und bringen die Sache auf einen einfachen Punkt: Die Gewerbesteuer muss stärker dort anfallen, wo die physische Rechenleistung erbracht wird.
Das ist ordnungspolitisch konsequent. Es geht nicht darum, Kommunen mit Subventionen von Rechenzentren zu überzeugen. Es geht darum, kommunale und gesamtwirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.
Und es kommt Bewegung in die Sache. Aktuell liegt ein noch nicht ressortabgestimmter Referentenentwurf vor, der erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 einen besonderen Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren vorsieht. Konkret sollen zehn Prozent weiterhin nach Lohnsumme, 90 Prozent dagegen nach der elektrischen Nennanschlussleistung der jeweiligen Standorte verteilt werden. Der Entwurf selbst begründet die Neuregelung ausdrücklich mit digitaler Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.
Das geht in die richtige Richtung. Dass sich das hessische Digitalministerium aktiv darum bemüht, die Anpassung bereits in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Gerade in Frankfurt/Rhein-Main zeigt sich wie unter einem Brennglas, warum diese Weichenstellung wichtig ist. Hier entscheidet sich, ob wir den Ausbau strategisch wichtiger digitaler Infrastruktur mit knappen Ressourcen und berechtigten kommunalen Interessen zusammenbringen.
Wer digitale Souveränität will, braucht Rechenzentren. Und wer Rechenzentren will, muss die Kommunen so beteiligen, dass sich ihre Ansiedlung vor Ort auch lohnt.
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Artikel “Rechenzentren: Das Rückgrat der digitalen Welt”
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Dieser Artikel ist erstmals erschienen im IHK-Magazin “Wirtschaftsdialoge”, Ausgabe 5/2026. Sie möchten das gesamte Heft lesen?
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E-Mail: info@darmstadt.ihk.de
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