Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) im wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist.