Kaufkraftzuschläge zum 1. Januar 2025
Arbeitgeber können ihren im Ausland tätigen Arbeitnehmern einen Kaufkraftausgleich zahlen - teilweise (lohn-)steuerfrei. Eine Gesamtübersicht der maßgebenden Kaufkraftzuschläge veröffentlicht das Bundesfinanzministerium regelmäßig.