Sachbezugswerte 2026 - Mahlzeiten und Unterkunft

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (beispielsweise verbilligte Mahlzeiten oder Unterkunft), die nicht in Geld, sondern in einem sonstigen geldwerten Vorteil bestehen. Die hierbei anzusetzenden Sachbezugswerte sind amtlich festgelegte Pauschalbeträge die der Gesetzgeber vorgibt, um die jeweilige geldwerten Vorteile für die Lohnsteuer zu bewerten.
Die ab dem Kalenderjahr 2026 gültigen Werte sind durch die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19. Dezember 2025 festgesetzt worden.
Die Sachbezugswerte (für Verpflegung oder Unterkunftsgestellung) werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.

Unentgeltliche / verbilligte Mahlzeiten

Sachbezugswerte für Mitarbeiter (volljährig) in Euro

Jahr 2026 Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
kalendertäglich 2,37 4,57 4,57 11,50
monatlich 71,00 137,00 137,00 345,00

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende in Euro

Jahr 2026 Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
kalendertäglich 2,37 4,57 4,57 11,50
monatlich 71,00 137,00 137,00 345,00

Bei Reisekostenabrechnungen spielen Sachbezugswerte eine Rolle, wenn der Mitarbeiter auswärts eine Mahlzeit vom Arbeitgeber erhält und keine Verpflegungspauschale erhalten kann, weil beispielsweise die Mindestabwesenheitszeiten des Mitarbeiters nicht erfüllt sind.

Unentgeltliche / verbilligte Unterkunft

Die lohnsteuerlichen Sachbezüge für Unterkunft betreffen Fälle, in denen ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Unterkunft (beispielsweise ein Zimmer oder eine Wohnung) kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt - der Arbeitnehmer also für die Unterkunft entweder gar nichts oder weniger als den üblichen Marktpreis zahlen muss.

Sachbezugswerte für Mitarbeiter (volljährig) in Euro

Jahr 2026 / Unterkunft belegt mit Intervall Unterkunft allgemein Aufnahme im
Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
einem Beschäftigtem kalendertäglich 9,50 8,08
monatlich 285,00 242,25
zwei Beschäftigten kalendertäglich 5,70 4,28
monatlich 171,00 128,25
drei Beschäftigten kalendertäglich 4,75 3,33
monatlich 142,50 99,75
mehr als drei Beschäftigten kalendertäglich 3,80 2,38
monatlich 114,00 71,25

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende in Euro

Jahr 2026 / Unterkunft belegt mit Intervall Unterkunft allgemein Aufnahme im
Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
einem Beschäftigtem kalendertäglich 8,08 6,65
monatlich 242,25 199,50
zwei Beschäftigten kalendertäglich 4,28 2,85
monatlich 128,25 85,50
drei Beschäftigten kalendertäglich 3,33 1,90
monatlich 99,75 57,00
mehr als 3 Beschäftigten kalendertäglich 2,38 0,95
monatlich 71,25 28,50
Sachbezüge im Teilmonat: Wird der anzusetzende Sachbezugswert für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum ermittelt, sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎