Kreislaufwirtschaft

Gesetzliche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft auf EU-Ebene

Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft steht im Mittelpunkt der umweltpolitischen Dimension des Green Deal und gilt als elementarer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um den Übergang von der klassischen linearen Wirtschaft in ein zirkuläres System voranzutreiben, hat die EU bereits verschiedene ordnungsrechtliche Vorgaben angestoßen. Diese betreffen unter anderem geänderte Anforderungen an die Produktgestaltung sowie neue Informationspflichten. Auf die erwartbaren strengeren Anforderungen müssen und sollten sich Unternehmen schon frühzeitig vorbereiten, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können. Der sich verändernde rechtliche Rahmen bürgt aber nicht nur Herausforderungen. Der Ausbau von Sekundärrohstoffmärkten und der Kreislaufwirtschaft als solche bieten auch die Chance zur Erschließung neuer Geschäftsmodelle. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuelle rechtliche Entwicklung auf EU-Ebene rund um das Thema Kreislaufwirtschaft.
Die neusten Entwicklungen und eine Übersicht über alle Gesetze und Vorhaben der Europäischen Union zum Thema Kreislaufwirtschaft finden Sie hier.

Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft wurden 2020 insgesamt 35 legislative und nicht-legislative Initiativen von der EU-Kommission angekündigt, die bis 2023 umgesetzt werden sollten. Im Fokus steht hierbei die verbindliche Verankerung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen in der Produktpolitik und die Stärkung der Verbraucherposition. Zu diesem Zweck sollen durch neue Vorgaben die Langlebigkeit, Reparierbarkeit sowie Wiederverwendbarkeit beziehungsweise Wiederverwertbarkeit zahlreicher Produkte gesteigert werden.  
Besonderes Augenmerk liegt für die EU-Kommission dabei auf der Produktionswertschöpfungsketten, da sie dort ein hohes Kreislaufpotenzial sieht:
  • Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnik
  • Batterien und Fahrzeuge
  • Verpackungen
  • Kunststoffe
  • Textilien
  • Bauwesen und Gebäude
  • Lebensmitteln.
Der Aktionsplan selbst entfaltet (noch) keine legislative Wirkung, sondern wurde und wird allmählich durch Gesetzesvorschläge, Richtlinien und Verordnungen, konkretisiert.
An der Schnittstelle zwischen dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und der neuen Verbraucheragenda der Europäischen Kommission ist zum Beispiel ein zentrales Paket vierer Vorschläge entstanden, die folgend kurz dargestellt werden: die Ökodesign-Verordnung für das Design nachhaltiger Produkte, das Recht auf Reparatur, die Richtlinie zu Umweltaussagen (Green Claims) und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Design nachhaltiger Produkte

Letzte Aktualisierung: Dezember 2023
Bereits seit 2009 bestehen aufgrund der Ökodesign-Richtlinien Energieeffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen (zum Beispiel Computer, Kühlschränke, Wasserpumpen).
Im Dezember 2023 erzielten die Europäische Union, der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Ökodesign-Verordnung. Nachhaltigkeit soll damit bereits im Design von Produkten angelegt sein. Dies soll zu einer Abfallreduktion und einer effizienten Kreislaufwirtschaft beitragen.
Zielsetzung der neuen Vorschriften ist folgendes:
  • Festlegung von Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
  • Einführung eines digitalen Produktpasses , der Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines Produktes enthält.
  • Verbot der Vernichtung bestimmter nicht verkaufter Konsumgüter (Textilien und Schuhe).
Weiterführende Informationen: Europäische Kommission  

Recht auf Reparatur

Letzte Aktualisierung: Februar 2024
Am 2. Februar 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über das Recht auf Reparatur erzielt. Die darin vorgesehene Reduktion des Abfallaufkommens und der daraus hervorgehende Beitrag zur Kreislaufwirtschaft sollen zur Erreichung der Ziele des Green Deals beitragen. Konkret bedeutet dies u.a.:
  • das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (zum Beispiel Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone)
  • Herstellerverpflichtung Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis bereitzustellen. Und ein Verbot, Reparaturen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen zu erschweren, etwa indem die Verwendung gebrauchter, kompatibler oder im 3D-Druckverfahren gefertigter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturwerkstätten behindert wird.
  • eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben sowie ein kostenloses Europäisches Formular für Reparaturinformationen
  • eine Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers um 12 Monate nach der Reparatur eines Produkts
Weiterführende Informationen: Europäische Kommission , Stellungnahme DIHK

Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Letzte Aktualisierung: Februar 2024
Zur Stärkung der Verbraucherrechte hat die Europäische Union im Februar 2024 die "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" angenommen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und unlauteren Behauptungen zum CO2-Ausgleich zu schützen. Gleichzeitig enthält sie eine Haftungspräzisierung für Unternehmen in Bezug auf (fehlende) Informationen. Solche Informationen umfassen die frühzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller.
Weiterführende Informationen: Stellungnahme DIHK

„Green Claims“- Richtlinie

Letzte Aktualisierung: März 2023
Im März 2023 legte die Kommission eine Richtlinie über gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen  vor. Ziel der Richtlinie ist es klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Vorgesehen ist dabei, dass umweltbezogene Aussagen der Unternehmen zukünftig ein unabhängiges Prüfverfahren durchlaufen müssen und durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegbar sein müssen. Dabei handelt sich um Aussagen wie bspw. „Schuhe aus 50 % recyceltem Kunststoff“ oder „klimaneutrale Lieferung“.
Weiterführende Informationen: Europäische KommissionStellungnahme DIHK

EU-Batterieverordnung

Letzte Aktualisierung: Juli 2023
Am 10. Juli 2023 hat der Europäische Rat die neue EU-Batterieverordnung angenommen, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien verschärft werden. Die Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung bis zur Wiederverwendung bis zum Recycling – regeln und für alle Batterien gelten. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor zu schaffen und die europäische Versorgungskette mit Batterien als Schlüsseltechnologie für die Energiewende zu sichern.
Weiterführende Informationen: Europäisches Parlament 

EU-Bauprodukteverordnung

Letzte Aktualisierung: März 2022
Die Bauprodukteverordnung regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Baupro­dukten innerhalb der EU. Als Bauprodukte im Sinne der Verordnung gelten Stoffe, Teile und Anlagen, die dauerhaft in Gebäuden eingebaut sind. Der Verordnungsvorschlag vom 30. März 2022 sieht diverse nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Bauprodukte sowie neue Informationspflichten für Produzenten vor. Auch soll mit dem Vorschlag laut EU- Kommission die Entwicklung harmonisierter Normen gefördert werden.
Weiterführende Informationen: Europäischer Rat  

EU-Verpackungsverordnung

Letzte Aktualisierung: Dezember 2023
Die bisherige Verpackungsrichtli­nie soll von einer am 30. November 2022 vorgeschlagenen Verpackungsverordnung abgelöst werden. Diese zielt insbesondere auf:
  • eine Verbesserung des Verpackungsdesigns zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings,
  • eine Erhöhung des Anteils recycelter Materialien in Verpackungen,
  • die Vermeidung übermäßiger Verpackungen,
  • die Verringerung des Verpackungsabfalls.
Weiterführende Informationen: Europäischer Rat ; Europäisches Parlament