IHK Darmstadt

Ökodesign

Mit der Ökodesign-Richtlinie wird in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten umgesetzt. Ziel ist, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu optimieren. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung dargestellt werden muss. Die Ökodesign-Richtlinie steht in Zusammenhang mit den Maßnahmen des Europäischen Green Deals zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Aktuelle Meldungen rund um das Thema Ökodesign stellt die IHK Karlsruhe zusammen.

Ökodesign und Kreislaufwirtschaft: Initiative für nachhaltige Produkte

Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen vorgelegt, “um nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen.” Dazu sollen zukünftig fast alle physischen Waren unter die Ökodesign-Regelungen fallen, von denen bisher nur energieverbrauchsrelevante Produkte erfasst werden. Mit der vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, in einer zweiten Phase Vorschriften für die einzelnen Produkte oder gegebenenfalls für Produktgruppen festzulegen. Diese sollen zunächst für Produktkategorien mit besonderem Verbesserungspotential – laut EU-Kommission zum Beispiel Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben und Schmierstoffe – erstellt werden.  
Die Anforderungen können sich zum Beispiel auf die Lebensdauer, Wiederverwertbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit beziehen, aber auch auf die energie- und ressourceneffiziente Gestaltung eines Produkts. Alle wesentlichen Informationen zu Inhaltsstoffen, Reparierbarkeit, Recycling und Entsorgung sollen künftig in einem digitalen Produktpass ausgewiesen werden. 

Ökodesign: Geltende Pflichten für Unternehmen

Anwendungsbereich

Die Ökodesign-Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden in einem von der Europäischen Kommission koordinierten Verfahren gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Verpflichtend sind die Anforderungen erst dann, wenn sie in einer produktgruppenspezifischen Durchführungsmaßnahme festgelegt sind – d.h. EU-rechtliche Vorgaben in Form von einer Verordnung.  
Die Ökodesign-Vorschriften gelten aktuell für energieverbrauchsrelevante Produkte und betreffen folgende Geräte und Produktgruppen:
  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen- und Trockner
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Handel)
  • Transformatoren
  • Schweißgeräte
Mit dem Paket der Durchführungsverordnungen zum Ökodesign werden für die einzelnen Produktgruppen Anforderungen an die Energieeffizienz sowie Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit festgelegt.

Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen

Seit März 2021 dürfen Hersteller verschiedene Geräte nur noch auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten.  
Hersteller trifft die Verpflichtung über einen Zeitraum von mindestens sieben beziehungsweise zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU, Reparaturanleitungen und bestimmte Ersatzteile zur Ermöglichung von Reparaturen durch Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Der Austausch von Teilen ohne dauerhafte Beschädigung des Geräts darf keine Spezialwerkzeuge voraussetzen.
Die Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Werktagen lieferbar sein und mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können”. Die Reparaturanleitungen müssen den Kunden im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Daneben sehen die Verordnungen weitere Vorgaben im Hinblick auf Wassernutzung und Waschleistung für einzelne Produktgruppen vor, so zum Beispiel Wassermaschinen und Geschirrspüler.

Für Elektrogeräte gilt eine europaweite einheitliche Kennzeichnung

Die Energieverbrauchskennzeichnung, oder EU-Energielabel, gibt den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen für das jeweilige Elektrogerät an. Dies erleichtert Verbrauchern die Kaufentscheidung und die Hersteller werden angeregt, energieeffiziente Geräte zu entwickeln.
Seit dem 1. März 2021 gelten neue Energielabels. Die vorherige Einstufung von G bis A+++ wurde geändert auf eine Skala von A bis G (die Pluszeichen entfielen). Zusätzlich trägt das Energielabel einen QR-Code, über den Verbraucherinnen und Verbraucher auch Zugriff auf weitere Produktinformationen erhalten, die in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) erfasst werden.  Die Registrierung in dieser Datenbank ist für alle energieverbrauchsrelevante Produkte, die ein Energielabel tragen, verpflichtend.

Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte

Seit dem 1. September 2021 gelten neue Vorgaben zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte sowie in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen. Die Bestimmungen betreffen die Energieeffizienz, die Funktion sowie die Angabe von Informationen sowie Anforderungen zur Entnahme von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten.
Infolge der Neuskalierung des EU-Energielables für Lichtquellen weisen die neuen Labels seit dem 1. September 2021 eine Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) auf. Noch vorhandene Warenbestände mit dem alten Label dürfen in den Geschäften bis zum 1. März 2023 verkauft werden. Weiterführende Informationen über die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung und über die Ökodesign-Anforderungen für die Produktgruppe Beleuchtung sind über das Informationsportal der Europäischen Kommission zu entnehmen.  

Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)

Unternehmen, die Produkte mit Etikettierungspflicht in der EU vermarkten, müssen die neuen Etiketten an den betroffenen Produkten deutlich sichtbar anbringen.
Bereits seit dem 1. Januar 2019 müssen außerdem Lieferanten (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte) Informationen über ihre Produkte in die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) hochladen, bevor sie diese Produkte auf den europäischen Markt bringen. Ab März 2021 können die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Datenbank dann nach den Energielabels und Produktdatenblättern der ersten Produktgruppen mit neuer Skala suchen.

Weitere Informationen zum Energielabel und Ökodesign

Weiterführende Informationen zum Thema Energielabel und Ökodesign, die Anforderungen für die einzelnen Produktgruppen, die geltenden Vorschriften sowie den Zugang zur verpflichtenden Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) sind direkt beim Informationsportal der Europäischen Kommission zu finden. 

Zuständige Behörde in Deutschland

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die beauftragte Stelle für die Ökodesign-Richtlinie beziehungsweise das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG). Sie ist zuständig für die Bereitstellung von Informationen zu Ökodesign und insbesondere den Durchführungsmaßnahmen zu den einzelnen Produktgruppen, die Vertretung der Interessen der betroffenen Kreise in Deutschland und die Unterstützung der Behörden der Marktaufsicht.
Quelle: Europäische Kommission, IHK Erfurt, IHK Stade