Hessen-Mikroliquidität ausgelaufen
Finanzielle Hilfen in der Coronakrise
Die Coronahilfe Hessen-Mikroliquidität ist am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBAnk) Hessen schreibt ab Juli 2022 die Antragsteller an und bittet um Einreichung der Verwendungsnachweise.
Die Antragsteller erhalten eine Anleitung „Schritt für Schritt“, wie die Verwendungsnachweise über ein Online-Portal übermittelt werden können. Die Vorlage der Verwendungsnachweise ist sehr wichtig, weil die Antragsteller ansonsten keinen Anspruch auf Forderungsverzicht haben.
Die Antragsteller erhalten eine Anleitung „Schritt für Schritt“, wie die Verwendungsnachweise über ein Online-Portal übermittelt werden können. Die Vorlage der Verwendungsnachweise ist sehr wichtig, weil die Antragsteller ansonsten keinen Anspruch auf Forderungsverzicht haben.
Überbrückungshilfen I – IV
Mit dem 15. Juni 2022 sind die Antragsfristen für alle Erstanträge der Überbrückungs- und Neustarthilfe ausgelaufen, denn die beihilferechtliche Sondergenehmigung der Kommission der Europäischen Union für Corona-Hilfen (der Befristete Rahmen) endet am 30. Juni 2022. Seit dem 14. Juni 2022 werden für noch nicht beschiedene Anträge fristwahrende (vorläufige) Bescheide verschickt, welche prüfende Dritte vor dem 30. Juni 2022 abrufen müssen. Die Bewilligungsverfahren laufen weiter.
Beteiligungsprogramme Hessen Kapital I und II
Das Land Hessen bietet über die Beteiligungsprogrammen Hessen Kapital I und Hessen Kapital II Betrieben die Möglichkeit, bis zu 800.000 Euro Eigenkapital für coronabedingte notwendige Liquiditätsbeteiligungen zu erhalten. Insgesamt stehen 50 Millionen Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Anträge sind über nimmt die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BM H)entgegen.
Weitere Informationen: https://www.hessen-kapital.de
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Coronakrise
Bei den nachstehend aufgelisteten Förderprogrammen handelt es sich um Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: Weitere Förderprogramme
Kapital für Kleinunternehmen
Antragsberechtigt: Unternehmen einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und bis zu fünf Millionen Euro Umsatz.
- Voraussetzung: die Hausbank stockt dieses Darlehen um mindestens 50 Prozent auf.
- Darlehensbetrag: Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Laufzeit: Sieben Jahre mit endfälliger Tilgung
- Kondition: 6,62 Prozent pro Jahr (Stand Juli 2022)
Gründungs - und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz
- Besicherung: banküblichen Sicherheiten notwendig.
- Darlehensbetrag: Betriebsmittelkredite bis 1 Millionen Euro.
- Laufzeit: Fünf Jahre mit Ratentilgung (ein Tilgungsfreijahr möglich)
- Kondition: risikogerechtes Zinssystem der KfW
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: Antragstellung und Hotline
Antragstellung für alle Förderprogramme der WIBank über die Hausbank. Weitere Informationen hier: https://www.wibank.de/wibank/corona
Die Hotline für die Förderberatung der WIBank lautet: 0611 774-7333.
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- KfW-Unternehmerkredit: Unternehmen älter als fünf Jahre oder
- ERP-Gründerkredit Universell: Unternehmen jünger als fünf Jahre
Antragsberechtigt : Selbstständige, Freiberufler sowie kleine, mittlere und große Unternehmen. Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen sind möglich.
- Voraussetzung: die Unternehmen befanden sich per 31. Dezmeber 2019 nicht in Schwierigkeiten.
- Darlehensbetrag: 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Millionen Umsatz) beziehungsweise zwölf Monate bei großen Unternehmen, maximal eine Milliarde Euro.
- 90 Prozent Haftungsfreistellung: Kleine und mittelständische Unternehmen unter 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
- 80 Prozent Haftungsfreistellung: Anträge von größeren Unternehmen
- Laufzeit: Zwei Jahre (endfällig) oder fünf Jahre (Ratentilgung)
- Konditionen: je nach Umfang der Haftungsfreistellung sowie Bonität und Sicherheiten zwischen 1 und 2,12 Prozent pro Jahr (Stand März 2020)
- Antragstellung für alle Förderprogramme der KfW über die Hausbank.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Weitere Informationen hier: www.kfw.de.
Bürgschaften
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen bis 2,5 Millionen Euro
Die Bürgschaftsbank Hessen sichert Kredite von Hausbanken bis zu 80 Prozent für Investitionen und für Betriebsmittel ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Antrag: entweder über die Hausbank (klassische Bürgschaft) oder direkt bei der Bürgschaftsbank (Bürgschaft ohne Bank)
Wenn es schnell gehen muss: Express-Bürgschaften sichern Kredite bis zu 312.500 Euro zu 80 Prozent ab und werden binnen 72 Stunden entschieden.
Bei Fragen hilft die Hotline der Bürgschaftsbank Hessen weiter: 0611 / 15 07 77.
Bürgschaften des Landes Hessen
Bei höherem Kreditbedarf vergibt das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Landesbürgschaften in Kooperation mit der Hausbank (sowohl für Investitionen als auch für die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen).
Die Hotline für die Förderberatung bei der WIBank lautet: 0611 774-7333