Als Förderinstitut übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften als Kreditabsicherung für Unternehmen (auch für Gründende oder Nachfolgende) in Hessen, wenn zu finanzierende Vorhaben (Anschaffung neuer Maschinen, Betriebsgebäude, Entwicklung neuer Produkte oder auch zusätzlicher Liquiditätsbedarf) sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Bürgschaftshöhe
Bei Investitionsfinanzierungen übernimmt die Bürgschaftsbank 80 Prozent des Kreditbetrages in Form von Ausfallbürgschaften, bei Betriebsmittelfinanzierungen sind es 60 Prozent der Kreditbetrages. Der maximale Bürgschaftsbetrag beträgt zwei Millionen Euro. Sanierungskredite und Umschuldungen sind ausgeschlossen.
Mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen als Sicherheit erhalten Unternehmen leichter und in der Regel auch zinsgünstiger Kredite von Banken und Sparkassen.
Antragsweg
Über die Hausbank beantragen Sie für sich oder Ihre Firma eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH („klassische Bürgschaft“). Bei positiver Einschätzung erhält die Hausbank die verbindliche Zusage für eine Ausfallbürgschaft. Die Hausbank schließt mit Ihnen einen Kreditvertrag und stellt die Kreditmittel zur Verfügung.
Sie können sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden („Bürgschaft ohne Bank“). Nach Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage, mit der Sie eine Bank Ihrer Wahl suchen.
Express-Bürgschaft
Ziel der Express-Bürgschaft ist es, bestehenden Unternehmen und Freiberuflern in Hessen innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen eine Bürgschaftserklärung zu verschaffen. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.
Charakterisiert ist die Express-Bürgschaft durch:
Kreditsumme maximal 300.000 Euro
60 Prozent Bürgschaftsquote
Laufzeit der Bürgschaft bis zu acht Jahre möglich
Verzicht auf die Einholung einer Risiko-LV
Voraussetzungen
das Unternehmen besteht seit mindestens drei Jahren
Die G+V schließt mit einem Gewinn ab, der Jahresabschluss weist ein positives Eigenkapital aus
Kapitaldienstleistung ist gegeben, Kapitalbedarf ist planmäßig nachvollziehbar dargestellt
keine negativen Informationen Ihres Unternehmens und dessen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
private Vermögenswerte der Gesellschafter*innen wurden soweit als möglich eingebracht