Corona-Pandemie

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Einzelhandel

Am 2. April ist die Maskenpflicht im Einzelhandel entfallen. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.
Das Tragen von Masken kann aber weiter über das betriebliche Hygienekonzept vorgeschrieben werden. Die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts ist gemäß  Paragraf 2 der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung weiter erforderlich. Auch gegenüber der Kundschaft können Betriebe über ihr Hausrecht weiter das Tragen einer Maske verlangen, sofern dies das Hygienekonzept vorsieht.
Weitere Informationen sowie die jeweils geltenden Verordnungen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen unter https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen