Ergebnisse der Abschlussprüfung online abrufen
Die vorläufigen Ergebnisse der Ausbildungsprüfungen sind online über das Azubi- beziehungsweise das ASTA-Infocenter abrufbar. Bei der Frage, ob die Prüfung bestanden ist, kann der Prüfungsrechner unterstützen.
Prüfungsergebnisse online
Die vorläufigen Ergebnisse der bereits abgelegten Prüfungsbereiche können von den Prüfungsteilnehmenden im Azubi-Infocenter eingesehen werden. Das genaue Datum zur Freischaltung der Ergebnisse kann der Prüfungseinladung entnommen werden.
Die Aktivierungsdaten haben der/die Auszubildende mit der Eintragungsbestätigung (zu Beginn der Ausbildung) erhalten. Falls Sie diese nicht mehr haben, beantragen Sie sie über unser Kontaktformular.
Die Aktivierungsdaten haben der/die Auszubildende mit der Eintragungsbestätigung (zu Beginn der Ausbildung) erhalten. Falls Sie diese nicht mehr haben, beantragen Sie sie über unser Kontaktformular.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe:
- Die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden können die Betriebe über das ASTA-Infocenter einsehen. Hierzu müssen Sie sich über den Button “Übersicht Auszubildende” den entsprechenden Auszubildenden aufrufen. Nun können Sie über die drei Punkte rechts unten Details anzeigen lassen. Hier finden Sie dann die vorläufigen Ergebnisse Ihrer Auszubildenden.
Wichtiger Hinweis:
Die IHK Darmstadt kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Identnummern, Passwörtern oder Prüfungsergebnissen per Telefon geben. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Ansprechpartnerin in Ihrer Einladung. Die Kontaktdaten finden Sie auch in der Liste der Ausbildungsberufe.
Bestehensregeln und IHK-Prüfungsrechner
Die Bestehensregeln sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgelegt und werden auch beim Abrufen Ihrer vorläufigen Ergebnisse angezeigt.
Die mündliche/praktische Prüfung ist die letzte Herausforderung auf dem Weg zur einer erfolgreichen IHK-Abschlussprüfung. Aber wie viele Punkte braucht man noch, um die Prüfung zu bestehen? Mit der Eingabe der erreichten Punktzahlen im jeweiligen Prüfungsbereich kann der Prüfungsrechner der IHK Pfalz schnell ermitteln, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht.
Die mündliche/praktische Prüfung ist die letzte Herausforderung auf dem Weg zur einer erfolgreichen IHK-Abschlussprüfung. Aber wie viele Punkte braucht man noch, um die Prüfung zu bestehen? Mit der Eingabe der erreichten Punktzahlen im jeweiligen Prüfungsbereich kann der Prüfungsrechner der IHK Pfalz schnell ermitteln, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht.
(Sie verlassen unsere Website und gelangen zur Website der IHK Pfalz. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen!)
Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner der IHK Pfalz dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.
Notenschlüssel
Sie kennen das Ergebnis Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung aber es liegen Ihnen lediglich die erreichten Punktewerte vor? Hier finden Sie den bundeseinheitlichen Notenschlüssel der IHK, mit dem Sie Ihre Punktewerte in die entsprechende Note umrechnen können.
| Punkte | Note |
|---|---|
| 100 bis 92 Punkte | Note 1 = sehr gut |
| unter 92 bis 81 Punkte | Note 2 = gut |
| unter 81 bis 67 Punkte | Note 3 = befriedigend |
| unter 67 bis 50 Punkte | Note 4 = ausreichend |
| unter 50 bis 30 Punkte | Note 5 = mangelhaft |
| unter 30 bis 0 Punkte | Note 6 = ungenügend |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist meist immer dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die genauen Kriterien für jeden Ausbildungsberuf regelt die jeweilige Ausbildungsverordnung.
Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung für Sie in Frage kommt, werden Sie schriftlich von der IHK darüber informiert.