Antrag stellen

Die Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Auf Antrag der/des Auszubildenden kann "das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden" (Paragraf 37 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz).
Wenn der/die Auszubildende möchte, dass ihre/seine Gesamtnote der Berufsschule auf dem IHK-Prüfungszeugnis steht, muss der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 48 KB)vollständig vom Auszubildenden/von der Auszubildenden und der Berufsschule ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Antrag muss spätestens am letzten Prüfungstag bei uns eingehen (Sendung per Post oder Übergabe an den Prüfungsausschuss).
Das IHK-Prüfungszeugnis wird nach Abschluss aller Prüfungen per Post an die private Anschrift der Auszubildenden verschickt. Bei der Sommerprüfung in den Sommerferien und bei der Winterprüfung Ende Februar. Bitte prüfen Sie, ob die uns vorliegende Adresse vom Auszubildenden/von der Auszubildenden stimmt und teilen uns Änderungen per Mail mit.