Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau für IT-System-Management (ab 01.08.2020; vormals IT Systemkaufmann/-frau)

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).
Fragen zu den Prüfungen beantwortet gerne Andrea Muther.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Kaufleute für IT System Management stellen Kunden informations- und telekommunikationstechnische Lösungen zur Verfügung. Sie führen Projekte zur Einführung oder Erweiterung von informations- und telekommunikationstechnischer Infrastruktur in kaufmännischer, technischer und organisatorischer Hinsicht durch. Kaufleute für IT System Management arbeiten vornehmlich in Vertrieb und Beratung, führen Serviceleistungen durch und stehen den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beobachten den Markt für informations- und telekommunikationstechnische Systeme und führen Marketingmaßnahmen durch. Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel Branchensysteme, Standardsysteme, technische Anwendungen, kaufmännische Anwendungen oder Lernsysteme.

Berufliche Qualifikationen

Kaufleute für IT System Management
  • sind die klassischen Branchenkaufleute
  • sind Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services)
  • managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen

Ausbildungsinhalte:

Neuordnung zum 1. August 2020

Für die neugeordneten IT-Berufe gilt übergreifend:
• Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz werden deutlich ausgebaut.
• Soziale und personale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt.
• Die Prüfungsregelungen wurden grundlegend überarbeitet. So wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, d. h. die Abschlussprüfung besteht nun aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung. Das bewährte Prüfungsinstrument „Betriebliche Projektarbeit“ wird beibehalten.

Die Prüfung

Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung).
Der erste Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, die in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt wird. Sie geht mit zwanzig Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil  wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die mit jeweils zehn Prozent zum Gesamtergebnis beitragen und einer betrieblichen Projektarbeit, die 50 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungsbereiche

Die genauen Termine der schriftlichen Prüfungsbereiche für die nächsten Prüfungen stellt die für die Aufgabenerstellung verantwortliche Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) hier bereit.

Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit ist der wichtigste Bestandteil des zweiten Teils der Abschlussprüfung. Sie geht mit 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Der Prüfungsbereich heißt “Abwicklung eines Kundenauftrags” und besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird im Ausbildungsbetrieb in höchstens 40 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Vor der Durchführung muss dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden, dies geschieht über die Anwendung CIC-APrOS. Die Zugangsdaten für das Portal erhalten die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss. Die Dokumentation muss grundsätzlich spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
Der zweite Teil der Projektarbeit besteht aus einer Präsentation der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch. Beides dauert etwa 15 Minuten. Der Termin für diesen Prüfungsteil liegt bei einer Sommerprüfung immer im Zeitraum von fünf Wochen vor den hessischen Sommerferien, bei einer Winterprüfung im Januar, der auf den schriftlichen Prüfungstermin folgt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend”
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eventuell eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durchgeführt werden, damit sie erfüllt werden.
 Weitere Informationen
Informationen zu den Prüfungen von A bis Z gibt es hier.